kapitalerträge: Was sind "nicht erklärte Erträge"

  • Ich habe von mehreren Banken und Fongesellschaften Kapitalerträge (3000,00 €) im Programm unter "Zinsen und andere Kapitalerträge erfasst"
    Mit der "empfohlenen" Einstellung:
    "Kapitalerträge.... sollen vollständig eingegeben werden".


    Im ausgedrucktem Steuerfomular (Anklage KAP, zeile 7) wird aber nur der (höchste, 1500,00 €) Ertrag einer Bank eingetragen. Die übrigen Erträge finden sich nur in der Anlage (zur Anlage KAP) unter dem Absatz:
    "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterleen haben (NICHT ERKLÄRTE ERTRÄGE)"


    Daher rechnet das WisoSparbuch eine um 500,00 € höhere Erstattung aus, als das Finanzamt.


    Ich würde ja gerne Einspruch gegen meinen Bescheid einlegen, aber mit welcher Begründung? Der Verweis auf die WisoSparbuch-berechnung wird wohl nicht reichen.


    Kann mir einer von Euch Hinweise geben?


    Gruß
    Carsten

    • Offizieller Beitrag

    Der Verweis auf die WisoSparbuch-berechnung wird wohl nicht reichen.


    Nein, das FA interessiert dabei nicht, welche Steuersoftware der einzelne Steuerzahler dafür eingesetzt hat.


    Vielleicht wäre aber zunächst ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter des FA hilfreich. Einspruch kann man dann auch später noch einlegen.