- Entgegen anderer Aussagen und
- auch hier und auch in
- Erste Hilfe: Steuern und Buchungshilfe:
Künftig wird das Programm von jeder Zahlungszuordnung zur Ausgaben-Kategorie "Telefon" 10 Prozent als Privatanteil außen vor lassen. So werden von vornherein nur 90 % der Zahlung als betrieblicher Aufwand und auch nur 90 % des Umsatzsteueranteils als Vorsteuer geltend gemacht. Spätere Korrekturbuchungen sind dadurch überflüssig.
stimmen diese Aussagen NICHT, daß die Änderungen ab dem Zeitpunkt der Änderung "künftig" wirksam werden.
Vielmehr stimmt: Sämtliche Jahrgänge werden rückwirkend geändert. Alle rückliegenden EÜR's werden verändert, so wie ich den Privatanteil des Telefon in Variante 3 von z.B. 30 % auf 50 % erhöhe. Selbst in Jahren, in denen manuell der Privatanteil als Geschäftseinnahme gebucht wurde, wird nochmal automatisch ein Privatanteil begünstigend gebucht!!!
Bitte dringend überprüfen!! Festgestellt in Version 11.00.00.114