Wie Reisekosten bzw. bereits erstattete Reisekosten angeben?

  • Hallo,


    meine Freundin hatte letztes Jahr einige Geschäftsreisen für die Firma, für die sie arbeitet. Diese Kosten wurden ihr bereits steuerfrei erstattet und tauchen auf dem Zettel mit den Daten zur Einkommenssteuererklärung als Punkt 34 auf. Nun habe ich leider keine Ahnung, wo ich diese Daten im WISO Sparbuch angeben muss. Weiterhin wäre interessant, ob die Reisen noch erfasst werden müssen (wenn die Kosten durch die Firma bereits erstattet worden sind); meiner Meinung nach (habe leider abgesehen von den paar Seiten, die ich durchs Googlen gefunden habe, nicht wirklich viel Ahnung vom Steuerrecht) müsste es was bringen wegen der rechtlichen Tagessätze, aber ganz sicher bin ich mir nicht...


    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand einen Hinweis in die richtige Richtung geben könnte :)


    viele Grüße,
    pen²

  • Gut, zum letzteren wäre dann alles gesagt - zu ersterem, also zur Eingabe der Daten leider nicht (und dieses Problem hat nicht nur meine Freundin, das werde ich auch bald haben, sollte ich keine Lösung dafür finden).


    Die Daten des Einkommenssteuer-"Zettels" mit all diesen verschiedenen durchnummerierten Punkten: Ich konnte im (im Programm) alle Daten angeben, bis auf eben diesen Punkt Nr. 34 vom Einkommenssteuer-Zettel. Für diesen konnte ich keine Entsprechung finden. Gibt es eine solche nun also nicht an dieser Stelle oder habe ich sie nur nicht erkannt? Und wo müsste man diese Kosten angeben?

  • Diese Kosten wurden ihr bereits steuerfrei erstattet und tauchen auf dem Zettel mit den Daten zur Einkommenssteuererklärung als Punkt 34 auf.


    Was steht in Zeile 20 ?


    Zeile 34 dient zur Information an das FA, daß alle Kosten mit diesem Betrag steuerfrei erstattet wurden.
    Also gibt es auch nichts mehr abzusetzen.
    MfG Günter


  • Du findest das ganze bei den Werbungskosten. Da gibts einen Punkt für Auslandstägigkeiten habs jetzt leider ned im Kopf wie der genau heißt.


    Ich würde dir empfehlen die Detalierte variante zu wählen mit Land/Zeit/datum usw. Hatte genau das gleiche Problem ;)



    LG


    Paddy

    • Offizieller Beitrag

    Aber nicht, wenn die Kosten steuerfrei erstattet wurden und nur informativ in Zeile 34 angezeigt werden!

  • Was steht in Zeile 20 ?


    Zeile 34 dient zur Information an das FA, daß alle Kosten mit diesem Betrag steuerfrei erstattet wurden.
    Also gibt es auch nichts mehr abzusetzen.
    MfG Günter

    Hmm jetzt bin ich leicht verwirrt... in der Übernahme von Punkt 20 sind 804 EUR aufgeführt, Punkt 20 sind ja gerade die steuerfreien Erstattungen für Reisen.
    Zeile 34 war ein Betrag um die 300 EUR - allerdings ist nun der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung verschollen. Arbeitsbekleidung scheidet hier aus, das findet man ja öfter für Punkt 34...

    • Offizieller Beitrag

    Punkt 20 sind ja gerade die steuerfreien Erstattungen für Reisen.


    Nein, in Punkt 20 stehen die "Steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswertstätigkeit". g.horn hat nicht umsonst danach gefragt. Diese werden nämlich versteuert, falls Du dazu keine Ausgaben geltend machst.


    Wie soll Dir hier jemand helfen, wenn Du nicht mal die entsprechende LoSt-Bescheinigung vorliegen hast?

  • Hmm jetzt bin ich leicht verwirrt...


    Das merke ich auch, dir fehlt das Grundwissen.
    Also pack deine sieben Sachen zusammen, und such einen Fachmann der steuerberatenden Zunft auf. Das Geld ist gut angelegt.
    MfG Günter