Wir verteilen mit der Tagesordnung jeweils Vollmachtsformulare mit der Möglichkeit entweder eine Vollmacht "nach eigenem Ermessen" zu erteilen oder Weisungen für die einzelnen Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten anzukreuzen (Ja, Nein, Enthaltung). Das funktioniert in der Regel recht gut.
Nun kommt es aber gelegentlich vor, dass im Laufe der Diskussion Beschlussvorschläge umformuliert werden. Wie geht man dann korrekterweise mit den Stimmen/Weisungen um?
- Kann/soll der Bevollmächtigte dann trotzdem nach eigenem Ermessen abstimmen oder
- muss er sch strikt an die Vorgabe halten, obwohl der ursprüngliche Beschlussantrag mehr oder weniger stark abgeändert wurde oder
- sind solche Stimmen grundsätzlich als "ungültig" oder "Enthaltung" zu werten?
Eure Meinung und wie ihr damit umgeht, würde mich interessierren.