GfaW-Förderung Existenzgründer - wie verbuchen

  • Hallo, liebe Leute,
    als Existenzgründerin habe ich eine thüringenspezifische GfaW-Förderung bekommen: der Betrag darf nur für Netto-Betriebsausgaben verwenden werden, ich muss die Ausgaben zum Teil vorfinanzieren (Zahlung des Förderbetrages erfolgt in drei Portionen, ich rechne am Ende ab). Die Vorsteuer bekomme ich dann vom Finanzamt. Hat jemand eine Idee, wie ich meine Ausgaben verbuche?
    Vielen Dank für Eure Hilfe,
    A.

  • Die Ausgaben verbuchst du wie immer.


    Wenn du die Fördergelder dann erhältst, gibt es zwei Möglichkeiten:
    Entweder es handelt sich um steuerpflichtige Zuschüsse, dann bitte hier weiterlesen.
    Oder aber die Zuschüsse sind steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG. Auf der Internetseite der Gfaw steht was von Europäischem Sozialfonds, der auch im Gesetz genannt ist.


    Am besten mal beim Gfaw nachfragen, die müssten wissen, ob deren Fördermittel den Tatbestand des § 3 Nr. 2 EStG erfüllen.

  • die E-Hilfe unterliegt der Einkommensbesteuerung, sofern kein Befreiungstatbestand gemäß &3 Nr.2 EstG vorliegt. Ob der vorliegt, kann ich aus dem Gesetz nicht so richtig entnehmen, ehrlich gesagt. Ich ruf da mal an. Danke jedenfalls für deine Hilfe. LG, A.