Unterstützungsleistungen auch für Lebensgefährten

  • Ich habe gelesen das man im Jahr 2010 bis zu 8004 Euro absetzen kann wenn die Lebensgefährtin nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleibt, bezieht sich dies nur auf unverheiratete oder auch für verheiratete?

  • Moin ...


    Es handelt sich hier vermutlich um außergewöhnliche Belastungen ...


    Begünstigt ist die Unterstützung nur für Angehörige ... also Eltern, Großeltern, geschiedene Ehegatten und Kinder, wenn sie kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten.
    Die Person muß im eigenen Haushalt leben, also gemeldet sein und darf keine eigenen Bezüge oder Einkünfte haben.


    Alles nachzulesen im KONZ - Steuerhandbuch Seite 462.


    Von Lebensgefährten- innen ist hier nicht die Rede.


    Fazit: Die Hoffnung stirbt zuletzt !


    Warte mal, bis sich hier noch ein Fachmann meldet !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol: