Trotz hoher Werbungskosten keine Berücksichtigung bei Steuerrückerstattung

  • Liebes Foren-Team,


    ich habe im Juni 2010 nach dem Studium meine erste Beschäftigung begonnen und mache jetzt zum ersten Mal meine Steuererklärung. Ich habe in das WISO-Programm zunächst alle Daten von meiner Lohnsteuerbescheinigung 2010 eingegeben und schon da hat mir das Programm einen Wert angezeigt, was ich - allein mit diesen Angaben - als Steuerrückzahlung zu erwarten habe. Dann habe ich allerdings auch meine Werbungskosten angegeben, die vor allem durch den Umzug an meine Arbeitsstätte bei deutlich über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro lagen. Trotzdem zeigt das System weiterhin nur den Steuerrückzahlungsbetrag, den ich schon nach Eingabe der "Basics" hatte. Wo liegt das Problem, warum werden die Werbungskosten nicht miteinbezogen?


    Kann mir da jemand helfen? Vielen Dank im Voraus!

  • Moin ...


    So natürlich schlecht zu beurteilen.


    Hast Du alle persönlichen Angaben - mit Frau - ohne Frau - Steuerklassen - Beruf - usw. richtig eingetragen ?


    Was passiert bei der Plausibilitätsprüfung --- Fehlermeldungen ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem zeigt das System weiterhin nur den Steuerrückzahlungsbetrag, den ich schon nach Eingabe der "Basics" hatte.

    Vielleicht ist die Einkommensteuerschuld ja schon 0,00€. Weniger als keine Steuerschuld geht nicht. Sprich, mehr als Du gezahlt hast kannst Du auch nicht erstattet bekommen.

  • Vielen Dank für die Antworten bisher.


    Soweit ich das verstanden habe, sind Lohn- und Einkommenssteuer doch dasselbe, oder? Ich habe Lohnsteuer bezahlt und das auch in der Maske angegeben. Trotzdem meint das System, ich hätte keine Einkommenssteuer gezahlt und könnte daher nichts zurückbekommen. Gibt es also doch einen Unterschied?

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer (also eine Art Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld). Entweder Du hast einen Eingabefehler getätigt oder Du übersiehst irgend etwas.

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich das verstanden habe, sind Lohn- und Einkommenssteuer doch dasselbe, oder? Ich habe Lohnsteuer bezahlt und das auch in der Maske angegeben. Trotzdem meint das System, ich hätte keine Einkommenssteuer gezahlt und könnte daher nichts zurückbekommen. Gibt es also doch einen Unterschied?

    An welcher Stelle sagt Dir das Programm das mit welcher genauen Forumulierung?


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Das habe ich schon unter Punkt 2 gefragt !

    Nein, Du hast gefragt, welche Fehlermeldungen eventuell die Plausibilitätsprüfung bringt und was er eingegeben hat.
    Ich will nur wissen, aus welchen Programminformation er diesen Schluß zieht, denn es könnte einfach sein, daß er da etwas falsch interpretiert (wie es ja oft vorkommt, daß User aus den negativen und rot dargestellten Beträgen bei der Steuerberechnung auf Nachzahlungen schließen, obwohl darunter Erstattungsbetrag steht).


    Gruß
    Dirk

  • Das Programm sagte mir das, als ich am Ende aller Eingaben den Reiter "Tipps + Tricks zum Steuern sparen" anklickte. Dort steht dann "Die festgesetzte Einkommenssteuer beträgt derzeit 0,00 Euro".


    Allerdings sagt mir das Programm dann weiter unten in den Tipps + Tricks, dass ich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemäß meiner Angaben überschritten habe und sich jeder weitere Euro voll auswirkt.


    - Aber wie gesagt, in der berechneten Steuer-Erstattung ist davon gar nichts zu sehen...

    • Offizieller Beitrag

    Dort steht dann "Die festgesetzte Einkommenssteuer beträgt derzeit 0,00 Euro".

    Sag ich doch.

    Aber wie gesagt, in der berechneten Steuer-Erstattung ist davon gar nichts zu sehen...

    Zitat

    Ich habe in das WISO-Programm zunächst alle Daten von meiner Lohnsteuerbescheinigung 2010 eingegeben und schon da hat mir das Programm einen Wert angezeigt, was ich - allein mit diesen Angaben - als Steuerrückzahlung zu erwarten habe. Dann habe ich allerdings auch meine Werbungskosten angegeben, die vor allem durch den Umzug an meine Arbeitsstätte bei deutlich über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro lagen. Trotzdem zeigt das System weiterhin nur den Steuerrückzahlungsbetrag, den ich schon nach Eingabe der "Basics" hatte.

    Was denn nun?


    Schon mal in die Steuerberechnung geschaut?

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm sagte mir das, als ich am Ende aller Eingaben den Reiter "Tipps + Tricks zum Steuern sparen" anklickte. Dort steht dann "Die festgesetzte Einkommenssteuer beträgt derzeit 0,00 Euro".

    Alles klar - das sieht dann so aus:



    Das bedeutet nichts anderes, als die Berechnung in Deinem Fall ergeben hat, daß Du keine Einkommenssteuerzahlen mußt und demzufolge auch alles zurück bekommst (im Screenshot sieht man rechts daneben auch die Erstattung in der Steuersparhilfe angezeigt. Das siehst Du auch noch einmal im Detail, wenn Du auf Berechnung (Strg + B) gehst.


    Allerdings sagt mir das Programm dann weiter unten in den Tipps + Tricks, dass ich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemäß meiner Angaben überschritten habe und sich jeder weitere Euro voll auswirkt.

    Hast Du mal den Text darüber gelesen. Soll heißen, die Tipps und Tricks kommen nur zum Tragen, wenn Du noch Steuern sparen könntest. Aber bei 0 € festgesetzter Einkommenssteuer ist Ende der Fahnenstange.
    Da könnte man streiten, ob man in den Fällen dann die Tipps deaktiviert. Aber wie gesagt, der Text darüber ist eindeutig.


    Oder zusammenfassend formuliert: die Tipps kannst Du in Deinem Fall vergessen.


    Gruß
    Dirk