Riester-Rente bzw. Anzahl der beigefügten Bescheinigungen ist ein Fehler

  • Guten Abend,


    ich habe folgendes Problem. Ich habe die Steuerklärung ganz normal ausgeführt, wie jedes Jahr. Die Vorjahresdaten wurden übernommen (auch die 2 Verträge der Riesterrente), und auch die Plausibilitätsprüfung zeigte nichts an. Wenn ich dann via Elster übertragen möchte, kommt folgender Satz:


    "Die angegebene Anzahl der beigefügten Bescheinigungen über geleistete Altersvorsorgebeiträge stimmt nicht mit der tatsächlichen Anzahl überein". Deshalb kann der Lohnsteuerjahresausgleich nicht übertragen werden. Ich habe mir jetzt schon einen Wolf gesucht, und finde einfach keine Lösung dafür. Die Anbieternummer, Zertifizierungsnummer und Vertragsnummer sind eingetragen. Auch die Beiträge (bei einem 0,00 und beim anderen der Mindesbetrag) stehen drinnen. Sozialversicherungsnummer/Zulagennummer wurde auch eingetragen. Auch habe ich bereits ausprobiert, das ich beide gelöscht und noch mal neu eingetragen habe. Doch das Ergebnis blieb das gleiche.




    Kann mir vielleicht einer hier einen Tipp geben, was ich falsch gemacht habe bzw. woran es liegt? Ein Update wurde heute auch gemacht, ist also auf dem neuesten Stand.




    Dankeschön und schönen Abend noch.

  • Ich habe jetzt etwas rausgefunden, und ich denke das es daran liegt. Aber ich kann es leider nicht ändern, deswegen bleibt die Fehlermeldung auch bestehen.
    Wenn ich auf Formulare gehe, sehe ich das alle 2Verträge in einem Vertrag reingeschrieben wurden. Wenn ich auf ändern gehe, komme ich nur wieder zu meinem Vordruck wo die zwei Verträge aufgelistet sind. Aber da steht nichts das sie zu einem zusammengefasst werden. Wie kann ich jetzt verhindern, das sie nicht unter dem gleichen Vertrag laufen?

  • Hallo!


    Ich habe das gleiche Problem. Ich denke, dass der Vertrag über 0,00€ das Problem macht. Ändert man hier den Betrag z.B. auf 0,01€, funktioniert es wieder. Aber das kann ja nicht die Lösung sein.
    Elster scheint also einen 0,00€-Vertrag soweit zu ignorieren, dass es dafür keine Anbieterbescheinigung erwartet. Wenn das WISO Sparbuch dann zwei Bescheinigungen an Elster übergibt, passt das eben nicht zu der einen Bescheinigung, die Elster erwartet.
    Man kann im Sparbuch die automatisch ermittelte Anzahl der Bescheinigungen auch manuell überschreiben. Man kann also z.B. aus der 2 eine 1 machen. Dann läuft die Elster-Plausibilitätsprüfung auch fehlerfrei durch.
    Ich weiß nur leider nicht, ob man das so einfach machen kann oder darf.


    Gute Nacht,
    Rüdiger

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das gleiche Problem. Ich denke, dass der Vertrag über 0,00€ das Problem macht.

    Mal eine vielleicht etwas dumme Frage: wozu trägst Du einen Vetrag ein, für den keine Beiträge bezahlt wurden?


    Ich weiß nur leider nicht, ob man das so einfach machen kann oder darf.

    Du kannst auch auf Null gehen und keine Bescheinigung mitschicken, weil man das nicht mehr braucht.


    Gruß
    Dirk

  • Steuerlich wird sich der 0,00€-Vertrag sicher nicht auswirken. Da hast du wohl recht. Da das Finanzamt aber von dem Vertrag weiß, sollten sie auch wissen, dass dort keine Beiträge eingezahlt worden sind. Das Einreichen der Bescheinigung wäre somit rein informativ und könnte Rückfragen seitens des Finanzamtes vermeiden.
    Bezogen auf das "Brauchen" hat mir einer meiner beiden Anbieter gestern telefonisch mitgeteilt, dass die Daten ab dem NÄCHSTEN Jahr - direkt zum Jahreswechsel - automatisch übermittelt werden und ab dem Zeitpunkt auch keine Bescheinigungen mehr verschickt würden. Da ich aber nun noch Bescheinigungen von beiden Anbietern erhalten habe, werde ich die auch einreichen.


    Gruß,
    Rüdiger

    • Offizieller Beitrag

    Das Einreichen der Bescheinigung wäre somit rein informativ und könnte Rückfragen seitens des Finanzamtes vermeiden.

    Was für Rückfragen bei 0,00€ Beitrag. Das Finanzamt interessiert doch auch nicht, wenn Du keine Werbungskosten beantragst.

    • Offizieller Beitrag

    Was für Rückfragen bei 0,00€ Beitrag. Das Finanzamt interessiert doch auch nicht, wenn Du keine Werbungskosten beantragst.

    Oder anders ausgedrückt: er würde sich ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn er da gezählte Beträge nicht angeben würde.
    Aber ich bin etwas irritiert über die Aussage seines Anbieters, daß die Daten erst ab nächsten Jahr übertragen werden. Ich dachte, die sind schon jetzt dazu verpflichtet? :S
    Es sei denn, daß er erst im nächsten Jahr einzahlt und in diesem Fall sein Anbieter erst was zu übertragen hat und es dann auch erst braucht. Also die Aussage nur auf seinen speziellen Fall bezogen ist :S


    Gruß
    Dirk

  • Also, ich feinde es auch schade, dass ich die Angaben zum Riestervertrag löschen musste. Bzgl. Übernahme in den nächsten Jahren hätte das Gesuche gespart. Vermutlich lassen wir den Vertrag nicht ewig ruhen...

    • Offizieller Beitrag

    Also, ich feinde es auch schade, dass ich die Angaben zum Riestervertrag löschen musste. Bzgl. Übernahme in den nächsten Jahren hätte das Gesuche gespart. Vermutlich lassen wir den Vertrag nicht ewig ruhen...

    Das Programm dient doch nicht der persönlichen "Vorratsdatenspeicherung".

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm dient doch nicht der persönlichen "Vorratsdatenspeicherung".

    Na ja, aber es ist schon einer der zu Recht propagierten Vorteile der Software, daß man die Daten ohne Abschreiben im Folgejahr nutzen kann. Und in diesem Fall halte ich das schon durchaus für sinnvoll, denn an den Daten werden sich nur die Beträge ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, aber es ist schon einer der zu Recht propagierten Vorteile der Software, daß man die Daten ohne Abschreiben im Folgejahr nutzen kann. Und in diesem Fall halte ich das schon durchaus für sinnvoll, denn an den Daten werden sich nur die Beträge ändern.

    Ja aber doch nicht auch noch für das übernächste Jahr und vielleicht noch weitere. Das bläht die Software und die Daten enorm auf. Wir haben doch jetzt schon das Problem mit Fehlerhinweisen aus Datenübernahmen, wo keiner der TE herausfindet, wo das Problem liegt. Erst, wenn man sagt, lösche hier und lösche da, dann geht es auf einmal.

    • Offizieller Beitrag

    Ja aber doch nicht auch noch für das übernächste Jahr und vielleicht noch weitere. Das bläht die Software und die Daten enorm auf. Wir haben doch jetzt schon das Problem mit Fehlerhinweisen aus Datenübernahmen, wo keiner der TE herausfindet, wo das Problem liegt.

    Da sehe ich in Bezug auf die Riester-Bescheinigungen nun wirklich kein spezielles Problem. Bzw. dann müßte man die Datenübernahme prinzipiell in Frage stellen. Natürlich muß ein Anfänger erst lernen, daß man danach jeden übernommenen Wert prüfen muß. Aber warum sollen deshalb die anderen auf den Komfort verzichten? Das ist doch mit einer der Punkte, weshalb man ein Softwarepaket wie das Sparbuch und nicht einfach das Elster-Formular nimmt.
    Da könnte man eher auf das Mitschleifen hinfälligen Freistellungsaufträge vezichten, solange es da keine vernünftige Historie gibt.