Guten Abend zusammen,
ich habe eine kleines Problem. Ich zahle monatliche meine Altersvorsorge Beiträge ein. Von meiner Bausparkasse habe ich jetzt eine Bescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt bekommen. Dort sind diverse Angaben über den Vertrag enthalten. Diese habe ich auch erfolgreich ins WISO Programm unter "Allgemein Ausgaben->Versicherung und Altersvorsorge" eingepflegt.
Ich bekomme eine wichtigen Hinweis von der WISO Software wenn ich das ganze übernehmen möcht. "Ohne beitragspflichtige Einnahmen unmittelbar begünstig?"
Meine Frage ist jetzt: Wie darf ich das jetzt verstehen? Unmittelbar begünstig ist meine Person. Aber was für genaue Einnahmen muss oder sollte ich angeben?
Vielen Dank im Vorraus für die Antwort.
Dankeschön!
Gruß