Versicherungen und Altersvorsorge

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe eine kleines Problem. Ich zahle monatliche meine Altersvorsorge Beiträge ein. Von meiner Bausparkasse habe ich jetzt eine Bescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt bekommen. Dort sind diverse Angaben über den Vertrag enthalten. Diese habe ich auch erfolgreich ins WISO Programm unter "Allgemein Ausgaben->Versicherung und Altersvorsorge" eingepflegt.


    Ich bekomme eine wichtigen Hinweis von der WISO Software wenn ich das ganze übernehmen möcht. "Ohne beitragspflichtige Einnahmen unmittelbar begünstig?"



    Meine Frage ist jetzt: Wie darf ich das jetzt verstehen? Unmittelbar begünstig ist meine Person. Aber was für genaue Einnahmen muss oder sollte ich angeben?


    Vielen Dank im Vorraus für die Antwort.


    Dankeschön!


    Gruß :)

  • Hallo Redhead,


    die Bescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG dient der Beantragung der steuerlichen Förderung bei sogenannten Riesterverträgen. Anbieter verschiedener Anlageformen versenden auch unaufgefordert diese Bescheinigung. Für die Beantragung ist es erforderlich mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt zu sein und sinnvoll die Zulage beantragt zu haben. Wiso prüft die Eingaben zur Bescheinigung auf Plausibilität und hat festgestellt, dass Du keine Angaben zu den Voraussetzungen für die Riesterförderung gemacht hast.


    Zur Information zu Riesterverträgen ist es am besten hier im Forum nach 'Riester' oder 'Zulage' zu suchen (evtl. auch in der Wikipedia oder allgemein im Internet). Zu den Eingaben in Wiso benutzt Du am besten die Hilfe-Funktionalität.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Danke für die Antwort.


    Also muss ich noch die Zulage beantragen wie ich es aus deinem Text verstanden habe?


    Wiso prüft wohl nicht die Plausibilität sonder man bekommt einen Hinweis:


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    Ohne beitragspflichtige Einnahmen unmittelbar begünstigt?


    Laut den gemachten Angaben besteht eine unmittelbare Begünstigung für die Zulage zur Altersvorsorge. Es wurden jedoch für Linda keine zu berücksichtigenden Einnahmen angegeben. Wurden in 2009 keine zu berücksichtigenden Einnahmen erzielt, muss der Sockelbeitrag in Höhe von 60 € eingezahlt worden sein, um die vollen Zulagen zu erhalten.
    Das verstehe ich nicht welche Einnahmen unter diesem Hinweis einzupflegen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Das verstehe ich nicht welche Einnahmen unter diesem Hinweis einzupflegen sind.

    Das ergibt sich doch aus der Eklärung, wenn man die vielen kleinen Fragezeichen im WISO-Programm anklickt.
    Wenn "Linda" Einnahmen wie Gehalt in 2009 hatte, müssen diese dort eingetragen sein. Hatte "Linda" keine Einnahmen, muss der Sockelbetrag eingetragen sein.

  • Vielleicht klärt sich die Sache, wenn man versteht, wie "Riestern" überhaupt funktioniert:


    Wer hat überhaupt Anspruch auf Riesterförderung?
    Unmittelbar berechtigt:
    Ganz vereinfacht gesagt, alle Leute, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (Deswegen meckert wohl auch Wiso rum, denn ohne Einkünfte ist man in der Regel auch nicht unmittelbar berechtigt) . Allerdings ist die Liste lang und es gibt diverse Ausnahmeregelungen für z.B. Leute die auf 400 € Basis arbeiten, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten.


    Mittelbar berechtigt:
    Die Ehepartner der Zulageberechtigten, sofern sie einen Vertrag haben.


    Ich bekomme eine wichtigen Hinweis von der WISO Software wenn ich das ganze übernehmen möcht. "Ohne beitragspflichtige Einnahmen unmittelbar begünstig?"

    Was Wiso hier also meint, ist, wie du unmittelbar begünstigt sein kannst, wenn du keine beitragspflichtigen Einnahmen hast. Oder habe ich es falsch verstanden und du hast einen sozialversicherungspflichtige Arbeit eingetragen?

    Laut den gemachten Angaben besteht eine unmittelbare Begünstigung für die Zulage zur Altersvorsorge. Es wurden jedoch für Linda keine zu berücksichtigenden Einnahmen angegeben. Wurden in 2009 keine zu berücksichtigenden Einnahmen erzielt, muss der Sockelbeitrag in Höhe von 60 € eingezahlt worden sein, um die vollen Zulagen zu erhalten.

    Seid ihr denn verheiratet? Welche Veranlagungsart habt ihr gewählt?