Kinderbetreuung durch Oma. Ansetzbare Kosten z.B. Verpflegung/Unterkunft

  • Hallo an alle Wissende,


    leider konnte mir selbst das Finanzamt folgenden Sachverhalt nicht richtig klären.


    Wir sind beide erwerbstätig und haben einen Sohn für den wir bisher keinen Kita-Platz gefunden haben. Eventuell bekommen wir einen Platz im September.


    Die Betreuung über nimmt bis dahin die Großmutter, die extra zu diesem Zweck bei uns einzieht, da sie aus dem EU-Ausland stammt.


    Sie übernimmt die Betreuung unentgeltlich. Allerdings entstehen uns natürlich nicht unerhebliche Kosten durch einen zusätzlichen Mitbewohner z.B. Verpflegung, Wasser, Strom, Bustiket, Taschengeld usw.


    Klar könnte sie gegen Rechnung arbeiten, aber das würde die steuerliche Situation der Oma verkomplizieren - daher fällt diese Möglichkeit aus.


    Ist es möglich diese Kosten, die schwer zu belegen sind, mit Pauschalen ansetzen, wenn ja wie?????


    Wir sind für jeden Tipp dankbar.


    THX

  • Das BMF sagt dazu:
    "Aufwendungen für Kinderbetreuung durch einen Angehörigen des Steuerpflichtigen kön-nen nur berücksichtigt werden, wenn den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, tatsächlich so auch durchgeführt werden und die Leistungen nicht üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden."

    • Offizieller Beitrag

    Sie übernimmt die Betreuung unentgeltlich.

    Das sagt doch alles über die steuerlichen Konsequenzen.

    Ist es möglich diese Kosten, die schwer zu belegen sind, mit Pauschalen ansetzen, wenn ja wie?????

    Nein.