4 Lohnsteuerbescheinigungen bei einem Arbeitgeber

  • Ein recht herzliches Hallo ;)


    Die letzten Steuererklärungen hatte ich immer für meine Freundin gemacht und da gestaltete sich das alles immer sehr einfach, weil kaum ausergewöhnliches auftrat ;)


    Nun zu meinem Problem:


    Weil ich nunmal ein netter Kerl bin, mache ich für meine Schwester und ihrem Mann die Steuererklärung und staunte nicht schlecht, also ich von ihrem Mann 4x eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2010 in die Hand gedrückt bekam.


    1x (01.01. bis 30.06)² Steuerklasse 1 - ausgestellt am 24.08.2010
    1x (01.01. bis 31.05)² Steuerklasse 1 - ausgestellt am 22.10.2010
    1x (01.06. bis 30.06)² Steuerklasse 4 - ausgestellt am 22.10.2010
    1x (01.07. bis 31.12)² Steuerklasse 4 - ausgestellt am 25.01.2011


    ²) Dauer des Dienstverhältnisses nach 1.



    Meine Schwester hat im Mai 2010 geheiratet, im Februar 2010 kam ihr Kind auf die Welt. Wie habe ich das nun in Wiso einzutragen? Mich stört die 3. Lohnsteuerbescheinigung, weil ich dadurch ja zwei mal den Monat Juni eintragen würde. Warum wuren überhaupt soviele Bescheinigungen ausgestellt?


    Freu mich auf eure Antworten und sage schon einmal recht herzlichen Dank :rolleyes:

  • Moin ...


    auf die Antworten würde ich mich nicht freuen ...


    Das darfst Du nicht !
    Es sei denn, Du machst es beruflich ... gegen Geld ... mit Rechnung ... usw.


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hey,


    ich bin immer wieder erstaunt über diverse Antworten. Also, tut mir bitte ein gefallen und löscht meinen Beitrag, habe mich definitiv in der Eile für das falsche Forum entschieden.


    miwe4


    Ich selber bin Moderator in einem großen Forum, beim Benutzen der SuFu habe ich von dir hier schon dutzende, sinnlose Spamnachrichten lesen können - weiter so!

    • Offizieller Beitrag

    Deswegen frage ich trotzdem, warum Du das uns fragst. Weshalb der Arbeitgeber hier vier Lohnsteuerbescheinigungen, mit teilweise überschneidenden Daten, erstellt hat, kann nur und ausschließlich dieser beantworten.


    Es wird mit Sicherheit durch Änderung der Grunddaten etc. bedingt sein. Aber überschneiden dürfen sich die Bescheinigungen auf keinen Fall. Also kann nur er helfen und die Gründe klären bzw. das Problem lösen.


    Solche Bemerkungen haben also durchaus Ihren Sinn, wenn auch nicht jeder die Gründe hierfür hinterblickt bzw. die Akzeptanz für Rückfragen hat. Man sollte dann auch die Art seiner eigenen Fragestellung mal überprüfen. Dann wird man vielleicht feststellen, dass gar keine andere Antwort kommen kann.


    Und Kuddels Hinweis bezieht sich auf die von Dir geleistete unerlaubte steuerliche Hilfeleistung und hat auch durchaus seine Berechtigung.

  • Wieso die Bescheinungen konkret ausgestellt wurden, kann eigentlich wirklich nur der Arbeitgeber sagen.


    Sind die überhaupt vom selben Arbeitgeber?


    Für das erste halbe Jahr sieht es so aus, als ob der Arbeitgeber erst die erste Bescheinigung im August ausgestellt hat. Daraufhin hat er erfahren, dass im Juni gar nicht mehr Steuerklasse 1 sondern Steuerklasse 4 galt, da jetzt verheiratet. Also gab's eine Korrektur der Lohnabrechnung und damit auch eine Korrektur der Bescheinigung. Eine Bescheinung eben für den Zeitraum Steuerklasse 1 und eine für den Zeitraum Steuerklasse 4. Eigentlich sollte bei der Zustellung der korrigierten Bescheinigungen des Arbeitgebers ein Brief dabei gewesen sein, dass es sich in dem Fall um eine Korrektur der vorherigen Abrechnung handelt, dass heißt, dass die erste gar nicht mehr gültig ist. So kenne ich es zumindest. Kommentarlos habe ich die korrigierte Bescheinigung bislang noch nicht gesehen.


    Deswegen würde ich sagen, dass nur die Bescheinigungen vom Oktober 10 und Januar 11 überhaupt relevant sind. Die erste sollte durch die zweite und dritte korrigiert worden sein. Aber wie gesagt, das weiß eigentlich nur der Arbeitgeber, wenn es nicht in einem begleiteten Brief sowieso erklärt wurde.


    Wenn es ein und derselbe Arbeitgeber über das gesamte Jahr war, dann wundert es mich allerdings, wieso der Arbeitgeber nicht den Zeitraum vom 1.6. bis 31.12. komplett auf einer Bescheinigung angegeben hatte. Hat sich da eventuell zum 1.7. was größeres geändert?

  • Wenn es ein und derselbe Arbeitgeber über das gesamte Jahr war, dann wundert es mich allerdings, wieso der Arbeitgeber nicht den Zeitraum vom 1.6. bis 31.12. komplett auf einer Bescheinigung angegeben hatte. Hat sich da eventuell zum 1.7. was größeres geändert?


    Es gab wohl tatsächlich eine Änderung und zwar wurde zum 01.07.2010 das Arbeitsverhältnis durch einen Betriebsübergang nach §613a BGB übertragen. Damit dürfte der FAll ja dann klar sein und ich trage die letzten drei Lohnsteuerbescheinigungen ein und lasse die vom 24.08.2010 weg.


    Danke für eure ausführlichen Antworten ;)

    • Offizieller Beitrag

    Es gab wohl tatsächlich eine Änderung und zwar wurde zum 01.07.2010 das Arbeitsverhältnis durch einen Betriebsübergang nach §613a BGB übertragen. Damit dürfte der FAll ja dann klar sein und ich trage die letzten drei Lohnsteuerbescheinigungen ein und lasse die vom 24.08.2010 weg.

    Damit wäre ich vorsichtig. Nur, weil der Arbeitgeber, ggf. zu Unrecht, eine zusätzliche Lohnsteuerbeschenigung ausgestellt hat, bedeutet dies ja nicht, dass der in dieser Lohnsteuerbescheinigung bescheinigte Arbeitslohn in einer der anderen Lohnsteuerbescheinigungen enthalten ist. Das kann wirklich nur der Arbeitgeber aufklären. U.U. auch eine Exceltabelle, in der man alle monatlichen Gehaltsmitteilungen und Kontoauszüge den ausgestellten Lohnsteuerbescheinigungen gegenüberstellt.