steuerfreie Umsätze

  • Hallo ich verkaufe in meinem Kiosk Handykarten aller Art und ich weiß das die Umasätze mit Handykarten steuerfrei sind nur die Provision muß versteuert werden auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das ich muss das Gesetz dem Finanzamt mitteilen, weil ich in der Beweispflicht bin

  • Keine Ahnung ob das noch aktuell ist aber hier gab es mal eine Anweisung:
    BMF-Schreiben vom 03.12.2001 - IV B 7 - S 7100 -292/01


    ZITAT:
    Umsatzsteuerliche Behandlung der Abgabe der Guthabenkarte



    Netzbetreiber geben die Guthabenkarten mit Rabatt an Serviceprovider und
    diese wiederum mit Rabatt an Händler ab. Werden Händler oder
    Serviceprovider in die Abgabe von Guthabenkarten eingeschaltet, ohne
    selbst Telekommunikationsleistungen an den Kunden auszuführen, liegt
    keine Lieferung der Guthabenkarte vor. Die Differenz zwischen dem
    gezahlten und dem erhaltenen Betrag ist eine Provisionszahlung des die
    Guthabenkarte abgebenden Unternehmens für die Vermittlung des Umtausches
    von einem Zahlungsmittel (Bargeld) gegen sog. ?elektronisches Geld?,
    das den Anspruch auf Telekommunikationsleistungen verkörpert. Diese
    Vermittlungsleistung ist nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. c oder d UStG
    steuerfrei.



    Normalerweise bekommst die Info aber auch von den Unternehmen für die Du tätig bist!