Unterbrechung einer doppelten Haushaltsführung

  • Hallo,
    ich benötige mal wieder ein paar Ratschläge bezüglich der Doppelten Haushaltsführung. Ich habe bereits 2008 DHF angesetzt. Diese wurde vom FA anstandslos akzeptiert, inkl. der 3 Monate Verpflegungsmehraufwand zu Beginn. Mein Angestelltenverhältnis läuft seitdem ohne Unterbrechung weiter. 2009 hatte ich bereits betriebsbedingt die DH unterbrochen und wieder neu begonnen, alles ohne Beanstandung vom FA. Entfernung Heim-Arbeit 160km.
    Nun habe ich mich 2010 bei der Arbeit verletzt und meine Reha am Wohnort gemacht. Während dieser Zeit - etwa 5 Monate - habe ich mein Zimmer am Arbeitsplatz weiter bezahlt, um es zu halten, weil es sehr günstig ist, und es auch sporadisch ein paar mal im Monat benutzt, wenn ich tageweise gearbeitet habe.
    Nach Abschluss der Reha habe ich wieder regulär gearbeitet und will nun wieder die ersten 3 Monate Verpfl.mehraufw. ansetzen.
    FRAGE: Aber was ist mit der Miete während der 5 Monate: Entweder DH unterbrechen, dann könnte ich die Miete nicht absetzen? Oder durchgängig, aber dann ohne erneute Verpfl.mehraufw.? Oder ist die Miete trotzdem absetzbar, etwa weil ich sonst das Zimmer verloren hätte und durch Neuanmietung woanders höhere Kosten enstanden wären?
    Vielen Dank, axelaos


    PS: Sorry, das sollte eine Frage werden, keine Antwort. Ich kann das grad nicht richtig einstellen...?! 8|

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  • Hallo miwe4, ja so ähnlich aber eben nicht genauso. 2009 bin ich am Arbeitsplatz umgezogen und hatte damit zwei verschiedene, zeitlich klar getrennte und unterschiedlich teure Unterkünfte am Arbeitsort. 2010 habe ich mein Zimmer dort während der Unterbrechung behalten und weiter Miete gezahlt. Deshalb die Frage nach der Absetzbarkeit der Miete während der Unterbrechung. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Unterbrechung des Dienstverhältnisses sondern NUR um eine Unterbrechung der DH im klassischen Sinn. In der Zeit bin ich auch weiterhin zur Arbeit gefahren, nur eben nicht regelmäßig. Bisschen kompliziert, weil ich als Schauspieler keine klaren, regelmäßigen Arbeitszeiten habe und die Anzal der Vorstellungen pro Monat ständig variiert.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, Du wirst Dich in jedem Fall zwischen Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung, mit neuer Dreimonatsregelung i.S.d. Vorschrift, und Fortsetzung der doppelten Haushahaltsführung, mit durchgehender Berücksichtigung der Miete, entscheiden müssen. Beides zusammen geht m.E. nicht, da es sich auch grundlegend widerspricht.

  • Ja, danke miwe4, ich hab nochmal alles dazu gelesen, es muss tatsächlich eine komplette Aufgabe des DH geben, um dann die Verpl. neu anzusetzen. Im Unterbrechungszeitraum kann ich dann allerdings alle unternommenen Fahrten einzeln ansetzen und nicht nur 1 pro Woche. Das scheint auch die beste Variante und wurde ja bereits vom FA akzeptiert. Hab ich die 'Warmhaltepauschale' fürs Zimmer eben auf eigene Kosten übernommen. Danke für die schnell Antwort.

  • Wobei ich mich grad frage, ob die Miete nicht doch absetzbar ist, und zwar als Kosten für die einzelnen Übernachtungen während der Unterbrechung, denn die Miete liegt weitaus günstiger, als wenn ich in einer Pension übernachtet hätte. Hm, wäre das nicht während der Unterbrechung eine klassische Einsatzwechseltätigkeit? Seufz...

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde mal davon ausgehen, dass die doppelte Haushaltsführung eigentlich nie unterbrochen war. Die normalen gesetzlichen Regelungen sind hier also m.E. anzuwenden. Die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung setzt ja nicht voraus, dass man sich an dem einen oder dem anderen Haushalt mehr oder weniger aufhält bzw. aus welchen Gründen dieses der Fall ist. Die doppelte Haushaltsführung wurde also irgendwann gegründet und besteht seitdem im Grunde unverändert fort. Entsprechend eben mit allen steuerlichen Konsequenzen. Miete durchgängig abziehbar, Verpflegungsmehraufwendungen keine abziehbar, Familienheimfahrten wöchentlich eine geltend zu machen.

  • 2009 wurd nach der Unterbrechung das erneute Ansetzen von Verpflegungsmehraufwendung vom FA ohn Probleme akzeptiert, weil die Unterbrechung des DH länger als die gesetzlich festgelegte Vier-Wochen-Frist andauerte.
    Zitat Wiso-Hilfe:"Eine kurzfristige Unterbrechung durch Krankheit oder Urlaub führt nicht zum Neubeginn der Dreimonatsfrist. Erst eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen kann zum Neubeginn der Dreimonatsfrist führen."
    Dabei scheint es fürs FA unerheblich, ob ich in die selbe Wohnung 'zurückziehe'. Also werde ich von nun an die DH immer dann unterbrechen, wenn ich betriebsbedingt nicht dauerhaft am Arbeitsplatz sein muss und danach erneut beginnen, denn der Mietaufwand ist wesentlich geringer als die Pausch.Verpflegungsmehraufw. Bis mir das FA ausdrücklich erklärt, dass das so nicht gehandhabt werden darf. Danke für den regen und prompten Austausch.

    • Offizieller Beitrag

    Bis mir das FA ausdrücklich erklärt, dass das so nicht gehandhabt werden darf.

    Und warum fragst Du uns dann hier?


    Krankheit gilt hier m.E. auf keinen Fall als Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung. Sprich: Maßgeblich sind nicht durch Urlaub oder Krankheit veranlasste Unterbrechungen. Ansonsten bräuchte es nicht solche Urteile.


    Die "Anerkennung" der Beträge kann übrigens ggf. auch durch eine lediglich überschlägige Prüfung der Erklärung entstanden sein.

  • Lieber miwe4, bleiben wir höflich, ich stelle in diesem Forum Fragen, weil es nichts uneindeutigeres gibt als das dt. Steuerrecht. Und jeder Austausch hilft, das Verständnis zu erweitern. Konkret geht es mir ja um den Erfahrungsaustausch mit anderen Steuerzahlern im Forum, die Erfahrung mit komplexer DH haben. Die betriebsbedingten Unterbrechungen laufen bei mir eben länger als der offizielle Urlaub (oder die von mir erwähnte Erkrankung), die in diesen Zeitraum fielen. Und da sollte doch die Frage erlaubt sein, wie ich diese Unterbrechungen steuerlich behandle. Danke.

    • Offizieller Beitrag

    bleiben wir höflich,

    Wo war denn hier jemand unhöflich? Nur warum stellt man eine Frage, wenn man bei einer anderslautenden Lösung dann doch sagt, dass man es einfach wie bisher weiter macht, weil es mehr bringen würde?

    Die betriebsbedingten Unterbrechungen laufen bei mir eben länger als der offizielle Urlaub (oder die von mir erwähnte Erkrankung), die in diesen Zeitraum fielen.

    Nur das leider bisher nirgends irgend etwas von weiteren betriebsbedingten Unterbrechungen zu lesen war. Eine vollständige und zutreffende Lösung eines Problems kann man eigentlich nur erwarten, wenn man den Sachverhalt auch vollständig erläutert.


    Abgesehen davon halte ich auch eine längerfristige Unterbrechung bei einem an sich dauerhaften Engagement als Schauspieler für unbeachtlich. Die doppelte Haushaltsführung und die Tätigkeit sind durch saisonale Pausen ja nie unterbrochen worden. Das mag vielleicht anders aussehen, wenn die Unterbrechung auf Grund eines Engagements an anderer Stelle für längere Zeit, unter Beibehaltung der Wohnung, erfolgte. Aber selbst da gibt es eigentlich nur Streitfälle bei extrem langen Unterbrechungen (siehe Drei-Monats-Frist bei doppelter Haushaltsführung auf dem Prüfstand) . Meines Erachtens bei Beibehaltung der Wohnung also zweifelsfrei kein Neubeginn einer doppelten Haushaltsführung (siehe auch Doppelte Haushaltsführung) .