Hallo,
ich benötige mal wieder ein paar Ratschläge bezüglich der Doppelten Haushaltsführung. Ich habe bereits 2008 DHF angesetzt. Diese wurde vom FA anstandslos akzeptiert, inkl. der 3 Monate Verpflegungsmehraufwand zu Beginn. Mein Angestelltenverhältnis läuft seitdem ohne Unterbrechung weiter. 2009 hatte ich bereits betriebsbedingt die DH unterbrochen und wieder neu begonnen, alles ohne Beanstandung vom FA. Entfernung Heim-Arbeit 160km.
Nun habe ich mich 2010 bei der Arbeit verletzt und meine Reha am Wohnort gemacht. Während dieser Zeit - etwa 5 Monate - habe ich mein Zimmer am Arbeitsplatz weiter bezahlt, um es zu halten, weil es sehr günstig ist, und es auch sporadisch ein paar mal im Monat benutzt, wenn ich tageweise gearbeitet habe.
Nach Abschluss der Reha habe ich wieder regulär gearbeitet und will nun wieder die ersten 3 Monate Verpfl.mehraufw. ansetzen.
FRAGE: Aber was ist mit der Miete während der 5 Monate: Entweder DH unterbrechen, dann könnte ich die Miete nicht absetzen? Oder durchgängig, aber dann ohne erneute Verpfl.mehraufw.? Oder ist die Miete trotzdem absetzbar, etwa weil ich sonst das Zimmer verloren hätte und durch Neuanmietung woanders höhere Kosten enstanden wären?
Vielen Dank, axelaos
PS: Sorry, das sollte eine Frage werden, keine Antwort. Ich kann das grad nicht richtig einstellen...?!