Hallo zusammen,
ich freue mich über jeglichen Kommentar, der meine Unwissenheit in folgender Sache geringer werden lässt;-) :
Mein AG hat mich im letzten Jahr für 3 Monate versetzt und mir dort eine Wohnung zur Verfügung gestellt, die von ihm bezahlt wurde. In meinen Lohnabrechnungen tauchte unter "doppelte Haushaltsführung " die Miete als durchlaufender Posten auf. Letztendlich habe ich also einen Betrag in Zeile 21 meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, der zu meinem versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden MUSS, richtig?
Demgegenüber kann ich aber nur Fahrkosten und Verpflegungsaufwand geltend machen, da ich die Miete ja nicht bezahlt habe.
Habe ich hierzu etwas Grundsätzliches noch nicht verstanden, habe immer noch das Gefühl, dass ich mich schlechter stelle...
Vielen Dank in voraus und Grüße,
Rofaz