Doppelte Haushaltsführung, AG übernimmt Miete

  • Hallo zusammen,


    ich freue mich über jeglichen Kommentar, der meine Unwissenheit in folgender Sache geringer werden lässt;-) :


    Mein AG hat mich im letzten Jahr für 3 Monate versetzt und mir dort eine Wohnung zur Verfügung gestellt, die von ihm bezahlt wurde. In meinen Lohnabrechnungen tauchte unter "doppelte Haushaltsführung " die Miete als durchlaufender Posten auf. Letztendlich habe ich also einen Betrag in Zeile 21 meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, der zu meinem versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden MUSS, richtig?
    Demgegenüber kann ich aber nur Fahrkosten und Verpflegungsaufwand geltend machen, da ich die Miete ja nicht bezahlt habe.
    Habe ich hierzu etwas Grundsätzliches noch nicht verstanden, habe immer noch das Gefühl, dass ich mich schlechter stelle...


    Vielen Dank in voraus und Grüße,


    Rofaz

  • Zeile 21 sind steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers, d.h. sie wurden vom Arbeitgeber nicht versteuert. Wenn Du nicht willst, dass diese versteuert werden, musst Du die entsprechenden Angaben machen, um den Zuschuss auch tatsächlich von der Steuer abzusetzen.


    In Deinem Fall musst Du also die Angaben für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung machen. Da musst Du auch die gezahlte Miete angeben. Die sind Kosten der doppelten Haushaltsführung. Auch wenn der Arbeitgeber Dir den Zuschuss gezahlt hat, so ist es letztendlich immer noch Deine doppelte Haushaltsführung und die Kosten sind eigentlich Deine, nur der Arbeitgeber hat es Dir eben ersetzt.