Steuererklärung für Erbengemeinschaft

  • Hallo,
    ich bilde seit 2010 mit meinem Bruder eine Erbengemeinschaft. Wie ist die Steuererklärung (Einkommensteuer) für die Erbengemeinschaft (ab dem Todestag 01.02.2010) abzuwickeln? Welche Formulare sind zu verwenden? Sind diese im WISO Sparbuch 2010 enthalten? Was ist zu beachten?


    Wäre nett, wenn mir jemand Antworten geben könnte :)


    Gruß UNL-1

    • Offizieller Beitrag

    ich bilde seit 2010 mit meinem Bruder eine Erbengemeinschaft. Wie ist die Steuererklärung (Einkommensteuer) für die Erbengemeinschaft (ab dem Todestag 01.02.2010) abzuwickeln? Welche Formulare sind zu verwenden? Sind diese im WISO Sparbuch 2010 enthalten? Was ist zu beachten?


    Ihr beiden müsst dann ab dem Jahr 2010 jedes Jahr eine sog. "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensteuererklärung" beim zuständigen FA abgeben.


    Dieses Programmteil ist im Steuer-Sparbuch 2010/2011 natürlich enthalten. Wer allerdings noch nie eine solche Erklärung ausgefüllt hat, dem ist zu raten (zumindest für`s erste), einen Steuerberater aufzusuchen; weil hierzu einige wichtige Fakten zu beachten sind.

  • Hallo Hermann,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe noch nie von "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensteuererklärung" gehört. Es sieht so aus, dass nach dem Todestag Zinseinkünfte angefallen sind, aber auch Kontoführungsgebühren etc. Die WP sind inzwischen verkauft worden (Abrechnungen liegen vor) Gehe ich der rechten Annahme aus, dass diese je zur Hälfte (gem. Erbschein) zu verteilen und bei den unsrigen Einkommersteuererklärungen anzusetzen sind?
    Gruß UNL1

    • Offizieller Beitrag

    Die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte gilt für alle Einkünfte der Erbengemeinschaft. Auf Grund dieser Erklärung erlässt das des Finanzamt einen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid), in dem die jedem Beeteiligten zuzurechnenden Einkünfte und ggf. Anrechnungs-/Abgeltungsbeträge ausgewiesen werden. Diese finden dann Einfluss in den Einkommensteuerbescheid der jeweiligen Beteiligten (Folgebescheid).