Altersentlastungsbetrag

  • wo wird dieser eintrag im wiso-steuersparbuch getätigt?
    ebenso werbungskost pauschbeträge?
    der Altersentlastungsbetrag lag bei mir im letzen jahr bei 1900€ und soll jetzt laut programm auf 477 gesunken sein. wo kann ich den fehler suchen?

    • Offizieller Beitrag

    wo wird dieser eintrag im wiso-steuersparbuch getätigt?

    Nirgends. Der richtet sich nacgh Deinen anderen Eintragungen und wird dann ggf. automatisch nach diesen Angaben errechnet. Die Grundlagen kannst Du Dir im § 24a EStG selber anschauen. Mit Sicherheit differieren Deine Einkünfte gegenüber denen des Vorjahrs.

    • Offizieller Beitrag

    lese ich das richtig: wenn man vor dem jahr 2005 bereits 65 war dann liegt der der betrag bei 40% maximal 1900€?

    Ja. Dieser wird allerdings in den Jahren bis 2040 gemäß den in der Tabelle genannten Zahlen (Geburtsdatum+) abgeschmolzen.


    Wie erklärt es der PDF-Steuerratgeber des Sparbuchs so schön:
    1.4 Gesamtbetrag der Einkünfte
    Zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte sind gegebenenfalls von der Summe der Einkünfte der Altersentlastungsbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Freibetrag für Land und Forstwirte abzuziehen.
    Die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte ist von Bedeutung für die Ermittlung des Höchstbetrags der abzugsfähigen Spenden und der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen.


    Altersentlastungsbetrag
    Steuerpflichtige Ruheständler, die vor Jahresbeginn das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten auf ihre übrigen Einkünfte einen Altersentlastungsbetrag. Begünstigt sind alle Einkünfte außer Versorgungsbezüge (z.B. Pensionen) und Leibrenten (z.B. gesetzliche Altersrente). Die Höhe des Altersentlastungsbetrages ist abhängig vom Geburtsdatum und sinkt, je später der Ruheständler geboren ist (§ 24a EStG).

    • Offizieller Beitrag

    dann liegt er - wenn man vor 2005 65 war-in 2010 bei 32%.


    Das siehst Du jetzt wieder völlig falsch. Lies nochmals die Beiträge von miwe4 und auch den Link dazu genau durch.


    Übrigens: Den Altersentlastungsbetrag (z.B. als Rentner) gibt es nicht auf Einkommen wie Renten oder Versorgungsbezüge, sondern z.B. auf Kap-Einkünfte oder nichtselbständige Arbeit.

    • Offizieller Beitrag

    Steht doch genau im Gesetz:

    § 24a Altersentlastungsbetrag

    1Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.
    2Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht:
    1. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2;
    2. Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a;
    3. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b;
    4. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1, soweit § 52 Absatz 34c anzuwenden ist;
    5. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a.