Steuerfreibetrag für Studenten 8004 EUR ?

  • Unsere Tochter studiert und hatte in 2010 geringfügige finanzielle Einnahmen als Campusscout (Verteilung von Werbemitteln) in Höhe von etwa 300 EUR. Weitere Einkünfte oder Bezüge liegen nicht vor. Von der Firma wurde sie verpflichtet ihre Einkünfte bei der Einkommenssteuer anzugeben. Wenn dieser Betrag im WISO Sparbuch unter "Kinder" - "Einkünfte anderer Einkunftsarten" erfasst wird, wirkt sich das nicht auf die Steuer aus.
    Ich hätte jetzt angenommen, das dies bis zu einem Betrag von 8004 EUR so sein müsste. Da unsere Tochter in 2011 mit etwa 2000 EUR Einnahmen rechnen kann, habe ich zu Testzwecken mal diesen Betrag eingegeben und musste feststellen, dass ein Teil dieses Einkommens dann versteuert wird. Sobald das Einkommen 1480 EUR übersteigt wird Steuer fällig. Gibt man Werbungskosten an, kann der Betrag entsprechend höher sein.


    Kann das daran liegen, das die Einnahmen in der Steuererklärung der Eltern mit erfasst werden?
    Ist es besser für die Tochter eine eigene Steuererklärung zu machen?
    Ist die Grenze von 8004 EUR von der Art der Einkünfte abhängig? (als Arbeitnehmer oder Selbsständiger?)


    Kann mir das mal bitte jemand erklären? :wacko:
    Danke sagt schon mal der
    Steuerschraubendreher

    • Offizieller Beitrag

    Dazu sollte zunächst einmal die Frage geklärt werden, welches Arbeitsverhältnis hier vorliegt. Handelt es sich dabei evtl. um einen sog. Mini- oder 400 €-Job?


    Kann mir nämlich kaum vorstellen, dass die Firma mal so "nebenbei" an irgend jemand Geld für irgendwelche Dienste auszahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte regulär besteuert = eigene Einkünfte des Kindes (analog unterhaltene Personen)
    Arbeitslohn pauschal besteuert ("echter" Minijob etc.) = eigene Bezüge des Kindes (analog unterhaltene Personen)

  • Sorry, hat eine Weile gedauert. Ich habe mich jetzt noch einmal schlau gemacht, wie diese Tätigkeit einzuordnen ist. Es handelt sich bei der Tätigkeit um eine freie Mitarbeit - also um eine selbständige Tätigkeit. Einen Vertrag gab es nicht, nur eine Verfahrensanweisung in der geregelt war wie die Leistung zu erbringen und dokumentieren ist und wie die Abrechnung zu erfolgen hat. Für die erbrachten Leistungen wurde monatlich eine Rechnung (Honorarnote) gestellt. Die Rechnungslegung erfolgte ohne Umsatzsteuer, da es sich nach §19 USTG um eine Kleinunternehmerschaft handelte.


    Die Erfassung unter "andere Einkunftsarten" ist also offensichtlich schon mal richtig.


    Trotzdem bleiben ja meine zuvor genannten Fragen bezüglich der 8004 EUR.