Kleiner Kontenrahmen stimmt nicht mit EUR überein

  • Hallo,


    nachdem ich meine Buchführung bisher mit dem kleinen Kontenrahmen gemacht habe, da es bei mir relativ wenige, simple Vorgänge zu verbuchen gibt, war ich nun bei der Erstellung der EÜR überrascht, wieso z.B. Telefonkosten nicht richtig zugewiesen werden und auch meine Ausgaben für Werbung nun bei beschränkt abzugsfähigen Kosten auftauchen.
    Tatsächlich wäre nach der Variante 3 eine Unterscheidung der Kategorie: "Porto, Telefon und Büromaterial" und auch eine Bearbeitung dieses Kontenrahmens möglich, bei der einfachen Variante dagegen meines Wissens nicht. :(
    Wenn es schon einen kleinen Kontenrahmen gibt, der sich angeblich an der EÜR orientiert, dann frage ich mich, warum man z.B. die Telefonkosten nicht auch als eigene Kategorie dort anlegen kann?
    Oder gibt es einen Trick 17 den ich noch nicht kenne ..?


    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dilbertine,


    ein kurzes Zitat aus "Hilfe > Erste Hilfe: Steuern... > Einnahmen-Kategorien > Sach- Nutzungs- und Leistungsentnahme" ganz unten:


    "...In der Buchungsvariante 2 funktioniert die Buchungsautomatik bei den Telefonkosten nicht, weil diese Kostenart dort - entsprechend der Vorgaben des amtlichen EÜR-Formulars - in der Sammelkategorie "Porto, Telefon und Büromaterial" zusammengefasst sind!"


    Die Zuordnung ist also auch in Verbuchungsart 2 korrekt.


    Mit freundlichem Gruß


    C. Diel