Nachzahlung Elterngeld: Zuflusszeitpunkt? Ist Rücktrag ins Vorjahr irgend möglich?

  • Hallo,


    bei mir geht es um die Zahlung von Elterngeld und den Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung.


    1. Ich bin selbständig, habe 2 Kinder und habe Elterngeld erhalten. Allerdings wurde das Elterngeld jeweils anfänglich nur für den Sockelbetrag bewilligt bis anschließend die abschließende Berechnung erfolgt ist. Diese hat sich aber über Jahre hingezogen, weil sich einerseits der Schriftverkehr jeweils hingezogen hat, andererseits wohl wegen Unwissenheit bei der Berechnung (Elterngeld war auch noch ganz frisch) und Unkenntnis bei der Analyse von GuVs (Steuerbescheid war nicht Grundlage, weil ich mich erst im Jahr zuvor selbständig gemacht hatte). Das Amt wollte dann zu meinen Einkünften vor der Geburt meines ersten Kindes immer weitere und andere Übersichten haben, weswegen es zu keiner abschließenden Abrechnung kam. Und auch die Erstellung der Übersichten hat jeweils einige Zeit in Anspruch genommen, weil die Angaben ja auch korrekt sein mußten. Am Ende konnte ich fast meine ganzen Belege und Ausgaben auswändig.... und das waren einige.... ?(


    2. Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgte erst in 2010, obwohl das Geld in 2007/2008 und 2008/2009 zu zahlen gewesen wäre und so auch in der Bescheinigung vermerkt ist. :evil: Wegen des Progessionsvorbehaltes wäre es mir lieber, wenn das Elterngeld in den Jahren, für die es gezahlt wurde, berücksichtigt würde.


    Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, das Elterngeld als Einkommen in den Jahren 2007 bis 2009 zu berücksichtigen? Schließlich kann ich ja nichts dafür, daß das Amt erst so spät zu einer abschließenden Abrechnung kam und dann auch noch für beide Kinder alles, was über den Sockelbetrag ging, ausgezahlt wurde. Zu einem vorläufigen Elterngeldbetrag war das Amt nicht bereit gewesen. :thumbdown: Das Geld wurde ausweislich der Bescheinigung für die Jahre 2007, 2008 und 2009 bezahlt, aber eben erst Anfang 2010.
    Allerdings sind meine Steuerbescheide für 2007 und 2008 schon rechts- und bestandskräftig. Der 2009 ist gerade gekommen. Einspruch wäre hier noch möglich. Verrechnung in 2009 würde mir auch schon viel weiterhelfen.
    Wenn es eine Möglichkeit gibt, was ist dann noch zu veranlassen?


    Für die Beantwortung der Frage, auch für Ideen, wäre ich sehr dankbar. :P Es würde mir auch reichen, wenn ich Hinweise bekomme, wo ich noch nach der Problematik suchen könnte. Ich habe schon überall gesucht, bin aber nicht fündig geworden.

  • Ich verstehe nicht ganz, wie man sich da so einen Kopf machen kann. Es mag ja sein, dass du ein 2010 eine deutlich höhere Progression bekommst. Wenn die Bescheide 2007 bis 2009 allerdings geändert werden würden, müsstest du dafür Nachzahlungszinsen zahlen. Im Übrigen gibt es in deinem Fall m.E. keinerlei Möglichkeit, vom Zuflussprinzip abzuweichen.

  • Ich verstehe nicht ganz, wie man sich da so einen Kopf machen kann. Es mag ja sein, dass du ein 2010 eine deutlich höhere Progression bekommst. Wenn die Bescheide 2007 bis 2009 allerdings geändert werden würden, müsstest du dafür Nachzahlungszinsen zahlen. Im Übrigen gibt es in deinem Fall m.E. keinerlei Möglichkeit, vom Zuflussprinzip abzuweichen.


    Es sind noch weitere Sachen vom Steuerbescheid abhängig und dementsprechend auch vom jährlichen Einkommen. Außerdem sind für die Jahre zuvor sowieso keine Steuern zu zahlen. Mithin würden auch keine Nachzahlungszinsen anfallen. Wenn ich aber durch die späte Zahlung heute schlechter gestellt bin, weil ich durch die hohen Nachzahlungen zahlungspflichtig werde, dann soll ich mir keinen Kopf machen....??? :?:


  • Ich bin selbständig, habe 2 Kinder und habe Elterngeld erhalten.
    Außerdem sind für die Jahre zuvor sowieso keine Steuern zu zahlen.


    ...und wovon lebst du? Irgendetwas stimmt in deinen Erzählungen nicht.
    MfG Günter

  • Was hältst Du von Ersparnissen...???


    Schließlich kann man mal 1 bis 2 Jahre überbrücken, wenn das Geld nicht gleich in voller Höhe kommt (Nachzahlung Elterngeld) und man vorher gut verdient hat.... Außerdem habe ich ja nicht behauptet, überhaupt kein Einkommen gehabt zu haben, sondern es war nur so hoch, daß keine Steuern zu zahlen waren. Und der Sockel des Elterngeldes wurde auch gezahlt...
    Und außerdem unterliegt das Elterngeld nur dem Progressionsvorbehalt, erhöht aber nicht das steuerpflichtige Einkommen.... Ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied...


    Und wenn man mit geringem Einkommen nicht leben könnte, wovon lebt dann ein HartzIV-Empfänger?

  • Auch aus eigener Erfahrung halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass das FA vom Zuflussprinzip abweicht. Allerdings könntest Du Dir kompetenten Rat bei einem Vertreter der steuerberatenden Berufe holen.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Auch aus eigener Erfahrung halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass das FA vom Zuflussprinzip abweicht.

    Das ist auch meine Befürchtung.... Dann muß ich wohl in den sauren und kostspieligen Apfel beissen....

    Allerdings könntest Du Dir kompetenten Rat bei einem Vertreter der steuerberatenden Berufe holen.

    Ja, daran habe ich auch schon gedacht....

  • Ja, daran habe ich auch schon gedacht....


    Was gibt es da überhaupt zu diskutieren, spar dir den Steuerberater.
    Immer so, wie man es denn gerne hätte, geht nicht. :)


    Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden.

  • Liebes Forum,


    unser zweiter Sohn ist im Juni 2013 geboren. Von September 2013 bis Februar 2014 habe ich nur zu 70% (28 Std) gearbeitet und entsprechend Elternzeit genommen. Ich habe das Elterngeld Ende November beantragt und musste dann noch ein paar Sachen nachreichen. Die Auszahlung war dann erst im Januar. Gebe ich das Elterngeld für die Monate September bis Dezember trotzdem bei meiner Lohnsteuererklärung 2013 an?


    Vielen Dank im Voraus und Grüße,
    Jakob

  • Ich habe Elterngeld für die Lebensmonate 4-9 bezogen. Der Bescheid gibt als Zeitraum für den 7. Lebensmonat 02.12.2013-01.01.2014 an. Zählt der Lebensmonat dann in die Lohnsteuererklärung für 2013 rein? Noch einmal zur Klarstellung, auf dem Bescheid steht, dass Zahltermin für die Monate 4-8 der 15.01.2014 ist. Deshalb die Unsicherheit, ob das Elterngeld überhaupt für 2013 berücksichtigt wird.


    Viele Grüße,
    Jakob

  • Vielen Dank fürs Verschieben! Ich werde mich bemühen den Rat in Zukunft zu beherzigen. Ich bin nicht sicher, ob es sich um den gleichen Fall handelt. In meinem Fall wurde der Antrag Ende November 2013 gestellt, das Elterngeld rückwirkend (nach Einreichung der noch fehlenden Dokumente und Bearbeitungszeit) aber erst im Januar ausgezahlt. Wenn ich den Beiträgen hier folgen würde, hieße das vermutlich, dass ich das Geld erst für 2014 berücksichtigen muss. Ich habe aber gerade noch einmal nach dem hier erwähnten Zuflussprinzip geschaut. Und da heißt es z.B. (unter http://www.lohn-info.de/arbeitslohn.html:(


    Zitat

    Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip. Damit unterliegt nur der ausgezahlte Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug. Im § 38 Abs. 2 EStG steht dazu:

    Zitat

    Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.

    Zitat

    Zu beachten ist aber auch der § 38a Abs. 1 EStG:

    Zitat

    Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn). Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet; in den Fällen des § 39b Absatz 5 Satz 1 tritt der Lohnabrechnungszeitraum an die Stelle des Lohnzahlungszeitraums. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (sonstige Bezüge), wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt.

    Zitat

    Erfolgt die Lohnzahlung für den Monat Dezember des laufenden Jahres erst im Januar des Folgejahres, so gilt der Arbeitslohn noch als im Dezember des laufenden Jahres zugeflossen. Wenn das Weihnachtsgeld erst im Januar ausbezahlt würde, wäre eine Zuordnung des Weihnachtsgeldes zur Januarabrechnung notwendig. Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit dem Novemberlohn gezahlt und fließt im Dezember zu.

    Ich finde das ganze etwas verwirrend. Heißt es jetzt, dass die Bezüge für die Lohnsteuererklärung 2013 berücksichtigt werden müssen? Ich bin für jede klärende Hilfe dankbar.


    Viele Grüße,
    Jakob

  • Vielen Dank, das hilft! letzte Frage zu diesem Komplex. Wie ist es mit dem Elterngeld, das meine Frau für den Lebensmonat 02.12.2013-01.01.2014 bekommen hat und am 03.01.2014 auf unserem Konto eingegangen ist? Gilt dafür dann § 11 Absatz 1.2?

    Zitat

    Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.

    Der Lebensmonat fällt ja eindeutig zum Großteil in den Dezember 2013, endet aber genau genommen erst 2014. Ist es hier eindeutig in welches Jahr ich das nehmen muss?


    Viele Grüße,
    Jakob

    • Offizieller Beitrag

    Der Lebensmonat fällt ja eindeutig zum Großteil in den Dezember 2013, endet aber genau genommen erst 2014

    eben


    Ist es hier eindeutig in welches Jahr ich das nehmen muss?

    ja

  • Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Zustimmung sich auf das "aber genau genommen" bezieht und der entsprechende Lebensmonat erst für die Lohnsteuererklärung 2014 relevant ist. Vielen Dank für deine Geduld und die schnelle Antwort! :)


    Grüße,
    Jakob

  • Hallo liebes Forum,


    ich mache zum ersten Mal die Steuern mit Wiso selber. Klappt super bisher, trotzdem ergeben sich ein paar kleine Fragen. Die Frage wurde sicher schon 100 mal gestellt, aber ich finde über die Suchfunktion leider erstmal nichts.


    Also hier meine Frage.


    Ich bin verheiratet und meine Frau und ich haben im September 2014 eine Sohn bekommen. Elterngeld bekommen wir natürlich auch beide. Jetzt ist nur die Frage wann.


    Hier die Bezugszeiträume:


    Mann: 17.9.2014 - 16.10.2014 // 17.9.2015 - 16.11.2014
    Frau: 17.10.2014 - 16.09.2015


    Also die bezogenen Monate in 2014:


    Mann: September 2014
    Frau: Oktober bis Dezember 2014


    Wir haben den Antrag vor der Geburt unseres Sohnes gestellt, in Berlin waren aber die Wartezeiten immens. Deswegen erhielten wir die Zahlung rückwirkend erst im März 2015.


    Gebe ich nun trotzdem die Monate in der Steuererklärung 2014 an. Oder erst im nächsten Jahr?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Grüße
    Yannick

    • Offizieller Beitrag

    Zu ähnlich lautendem Thread mit entsprechender Lösung verschoben. Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche zu Rate ziehen.

    Z.B.: http://www.wiso-software.de/fo….php/Search/?q=elterngeld