Hilfe zur Unterstützung Bedürftiger korrekt?

  • aus der Hilfe zu "Unterstützung Bedürftiger":


    Zitat


    "Leben mehrere Personen in einem Haushalt und werden unterstützt, müssen die gesamten Unterhaltszahlungen nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden; anschließend sind sie anteilig auf die Empfänger zu verteilen.


    Folgende Personen sind mit einzubeziehen, wenn sie unterstützt werden:


    Personen ohne Anspruch auf Unterstützung
    eigene Kinder, auch wenn Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht"


    Das ist doch ein Wiederspruch in sich. Stellt man mal den Satz um, dann steht da: "Personen ohne Anspruch auf Unterstützung sind mit einzubeziehen wenn sie unterstützt werden. "


    Kann mir das mal jemand erklären? Wenn die Personen keinen Anspruch haben, warum sollte man sie dann mit einbeziehen?


    Danke und Grüße


    Frank

  • OK, Danke


    So macht das auch Sinn.


    Gleiche Begriffe für unterschiedliche Sachverhalte zu verwenden ist nicht gerade otimal für die Hilfefunktion. Sollte in der nächsten Version eindeutiger formuliert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Gleiche Begriffe für unterschiedliche Sachverhalte zu verwenden ist nicht gerade otimal für die Hilfefunktion.


    Die Steuer-Software-Hersteller (auch Buhl) müssen sich natürlich streng an die Textvorgaben zu den jeweiligen Gesetzen halten, können also nicht mal irgendwelche "eigenen Interpretationen" in den Hilfetexten zugrunde legen.
    Dass Gesetzestexte manchmal zu Missverständnissen betreffs ihrer Auslegung führen, ist allgemein bekannt und wird auch künftig immer wieder vorkommen.