aus der Hilfe zu "Unterstützung Bedürftiger":
Zitat
"Leben mehrere Personen in einem Haushalt und werden unterstützt, müssen die gesamten Unterhaltszahlungen nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden; anschließend sind sie anteilig auf die Empfänger zu verteilen.
Folgende Personen sind mit einzubeziehen, wenn sie unterstützt werden:
Personen ohne Anspruch auf Unterstützung
eigene Kinder, auch wenn Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht"
Das ist doch ein Wiederspruch in sich. Stellt man mal den Satz um, dann steht da: "Personen ohne Anspruch auf Unterstützung sind mit einzubeziehen wenn sie unterstützt werden. "
Kann mir das mal jemand erklären? Wenn die Personen keinen Anspruch haben, warum sollte man sie dann mit einbeziehen?
Danke und Grüße
Frank