Neue Tan Verfahren(mTan, chipTan) bei mehreren Nutzern der gleichen Datenbank

    • Offizieller Beitrag

    Die MG-Version 2012 wird ja bereits verteilt und ich wundere mich, dass ich noch nix erhalten habe.


    Hast du keine E-Mail mit dem Betreff "WISO Mein Geld 2012 ist da!" erhalten?


    Bis jetzt ist aber noch nichts bei mir angekommen


    Schau mal in deinem Spamfilter. ;)


    Gruß
    Jürgen

  • 1. Bei den von mir betreuten Fällen haben Bevollmächtigte mit Ihrem persönlichen HBCI Zugang vollen Zugriff auf jedes Konto für das sie eine Vollmacht haben. Aus diesem Grund hat es mit dem iTan Verfahren auch genügt der MG Datenbank nur einen HBCI Kontakt zu füttern mit dem es beide Konten(eigenes und Partner für dessen Konto man die Vollmacht besitzt). Aus Sicht der Bank hat also immer nur ein und die gleiche Person auf beide Konten via HBCI mit seiner eigenen Tan Liste zugegriffen.


    NEIN, bei meiner VBK genügt diese Bevollmächtigung nicht!
    Dieses Thema solltest Du noch mal explizit mit Deiner Bank absprechen.
    Aus Sicht der Bank gelten für die jeweiligen Konten immer noch die Inhaber als eigentliche Nutzer.
    Und aus Sicht der Bank gibt es die gleiche Person (Bevollmächtigung) für BEIDE Konten nicht!
    Ich kenne es so, daß die Rechte von Bevollmächtigten NICHT für alles ausreichen.


    2. Mit chipTan oder mTan würde dies eigentlich immer noch genauso funktionieren, falls entweder die EC Karte bei chipTan oder das Handy bei mTan des einen in MG gespeicherten Kontaktes stets dort im Schrank läge wo zuvor die Tan Liste lag. Aus offensichtlichen Gründen ist dies aber keine Lösung.


    NEIN, die jeweiligen Zugriffe stellen so etwas wie eine Unterschrift dar - und das paßt dann für eine Bevollmächtigung nicht mehr!
    Der Inhaber hat eine andere als der Bevollmächtigte.
    Diesen Sachverhalt kann nur die Bank weiter erläutern.


    Leider kann ich Deine weiteren Punkte ab 3. hier nicht mehr einfügen (mein Fehler?)
    3. Über Kontoverwaltung HBCI Kontakt ändern = nicht praktikabel!
    4. MG fragt ab, welcher HBCI Kontakt benutzt werden soll = nicht praktikabel!


    Für 3. und 4. gilt, die Bankenvorschriften sprechen dagegen!
    Es muß immer einen Verantwortlichen geben - aber bei Deinen Vorschlägen müßte man
    zwischen zweien entscheiden!
    Spreche dieses Thema doch noch einmal mit Deinem Bankberater ab.
    Der wird Dir dann sagen, warum das aus Banksicht nicht geht.


    Gruß Horst

    • Offizieller Beitrag

    3. Über Kontoverwaltung HBCI Kontakt ändern = nicht praktikabel!
    4. MG fragt ab, welcher HBCI Kontakt benutzt werden soll = nicht praktikabel!


    Für 3. und 4. gilt, die Bankenvorschriften sprechen dagegen!
    Es muß immer einen Verantwortlichen geben - aber bei Deinen Vorschlägen müßte man
    zwischen zweien entscheiden!


    Den "Verantwortlichen" erkennt die Bank an der Benutzerkennung. ;)


    Aus Sicht der Bank ist immer der Teilnehmer verantwortlich, dessen Zugangsdaten für die Anmeldung am Bankrechner genutzt werden. Nutzt der Teilnehmer zur Auftragseinreichung neben seiner BKN die persönlichen Sicherheitsmerkmale (PIN und TAN) und das dafür vorgesehene Authentifizierungsinstrument (TAN-Liste, Mobilfunkgerät, TAN-Generator) , handelt er gemäß den Bedingungen zum Online-Banking. Nicht konform würde der Teilnehmer handeln, wenn er sich mit den Zugangsdaten seines Partners anmeldet, eine chipTAN mit dessen Karte generiert und eine Überweisung einreicht.


    Ich unterstützte weiterhin Mortis Vorschlag, zwei HBCI-Kontakte für ein Konto nutzbar zu machen.


    Gruß
    Jürgen


  • Hallo Jürgen,
    ich wollte mit meinem Beitrag nur meine Erfahrungen mitteilen.
    Ich bin mit meinen Zugangsdaten auch Bevollmächtigter für ein zweites Konto.
    Trotzdem kann ich darüber keine Überweisung für das bevollmächtigte Konto generieren.
    Gut, das mag jetzt vielleicht eine Eigenart meiner VBK sein?
    Von meinem Verständnis her würde ich erwarten, daß ich als Bevollmächtigter auch
    Überweisungen generieren kann. Aber die Software meiner VBK lehnte das ab.
    Ich sei dazu nicht authorisiert!


    Deshalb sagte ich ja, man muß mit der Bank darüber sprechen.
    Mortis Vorschlag zwei HBCI Kontakte nutzbar zu machen hört sich gut an -
    aber dagegen sprechen doch wohl interne Bank Vorschriften.


    Noch einmal, als Bevollmächtigter würde ich die gleichen Rechte erwarten
    wie der Inhaber. Aber das entscheidet die Bank.
    Horst


    Sorry, ich weiß jetzt nicht, was mit dem Zitieren nicht funktioniert hatte.
    Ich habe immer noch Probleme mit dieser Forum Software.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jürgen () aus folgendem Grund: kaputtes Quoting repariert

    • Offizieller Beitrag

    ich wollte mit meinem Beitrag nur meine Erfahrungen mitteilen.
    Ich bin mit meinen Zugangsdaten auch Bevollmächtigter für ein zweites Konto.
    Trotzdem kann ich darüber keine Überweisung für das bevollmächtigte Konto generieren.


    Beim Threadersteller liegt ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde. Die Teilnehmer haben jeweils separate Zugangsdaten für den Zugriff auf ein Gemeinschaftskonto ("Oder-Konto"). Jeder Teilnehmer ist voll verfügungsberechtigt und darf Zahlungsvorgänge vornehmen.


    aber dagegen sprechen doch wohl interne Bank Vorschriften.


    Dann erklär mir mal, warum die Bank für jeden Teilnehmer/Ehepartner Zugangsdaten ausgibt.


    Gruß
    Jürgen

  • Hallo


    ich habe genau daselbe Problem blos das ich keine TAN über Handy versenden möchte, sondern meine Frau und ich möchten beide Überweisungen von Wiso mein Geld tätigen -- jeder mit seiner Karte ( also holt sich jeder mit seiner EC Karte die TAN über diesen komischen Kasten )-- bei der Sparkasse ist beides eingerichtet
    funktioniert das auch mit MG 2012 ?


    also ich müsste ja gefragt werden bei einer Überweisung von welcher Karte die TAN abgefragt werden soll ?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo sneg,


    da es in dem ursprünglichen Thread um ein anderes Thema geht (SMS-TAN), habe ich deinen Beitrag mal hierher kopiert.


    also ich müsste ja gefragt werden bei einer Überweisung von welcher Karte die TAN abgefragt werden soll ?


    Das geht leider nicht. Bei den Sparkassen gibt es für jeden Verfügungsberechtigten eine Benutzerkennung mit eigenen Zugangsdaten und nur eine Karte. Da MG pro Konto nur eine Benutzerkennung verwalten kann, müsst ihr euch auf eine Karte einigen. Wenn ihr beide Zahlungsvorgänge ausführen wollt, könnt ihr sinnvoll nur das smsTAN-Verfahren nutzen. Hier müsste sich dann einer von euch für das smsTAN-Verfahren freischalten lassen und zu der eigenen auch die Mobilfunknummer des Partners registrieren.


    Andere Kreditinstitute handhaben das anders. So gibt es z.B. für Gemeinschaftskonten der Postbank auch gemeinsame Zugangsdaten, aber für jeden Partner eine ec-Karte. Hier fragt MG nach der entsprechenden Karte.


    Wir hoffen auf eine Erweiterung des Programms.


    bei der Sparkasse ist beides eingerichtet


    Was meinst du mit "beides"?


    Viele Grüße
    Jürgen

  • Hallo Jürgen


    das beantwortet meine Frage -- es geht also nicht :(


    mit "beides" meinte ich , das jeder von uns ( me and my wife ) eine EC Karte hat und bei der Sparkasse je eine unerschiedliche Erkennung zum gemeinsamen Konto
    und so kann sich jeder im Internet getrennt mit seiner Legitimation auf das gemeinsame Konto anmelden und arbeiten
    aber in MG gibt es halt wie du schreibst nur eine Anmeldung pro Konto -- es ist sehr Umständlich wie vom Support Team geraten jedesmal die Kontodaten umzustellen


    Sneg


  • Beim Threadersteller liegt ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde. Die Teilnehmer haben jeweils separate Zugangsdaten für den Zugriff auf ein Gemeinschaftskonto ("Oder-Konto"). Jeder Teilnehmer ist voll verfügungsberechtigt und darf Zahlungsvorgänge vornehmen.

    Hi Jürgen, bei mir liegt auch genau dieser Sachverhalt vor.
    Der Inhaber hat seine eigenen Zugangsdaten und ich als Bevollmächtigter auch meine separaten Zugangsdaten.
    Trotzdem kann ich als Bevollmächtigter keine UE für das Konto des Inhabers tätigen.
    Gut hierbei können jetzt noch bankspezifische Restriktionen zum Tragen kommen, der Art,
    daß ich als Bevollmächtigter NUR Einsicht nehmen darf?
    Diesen Sachverhalt muß man dann aber mit der Bank klären.
    Das hat m.E. nichts mit einer MG Funktion zu tun.
    In MG werden dem Inhaberkonto dessen Zugangsdaten zugeordnet!
    Ich als Bevollmächtigter bin daher doch ein Fremder - auch wenn ich Sichtbefugnis habe.
    Die weiteren Zugriffseinzelheiten müssen mit der Bank abgestimmt werden.


    Dann erklär mir mal, warum die Bank für jeden Teilnehmer/Ehepartner Zugangsdaten ausgibt.
    Gruß
    Jürgen

    Das mußt Du doch aber die Bank fragen!
    Wie in meinem Falle kann das auch nur die Berechtigung zu Einsichtnahme sein.
    Horst

    • Offizieller Beitrag

    bei mir liegt auch genau dieser Sachverhalt vor.
    Der Inhaber hat seine eigenen Zugangsdaten und ich als Bevollmächtigter auch meine separaten Zugangsdaten.
    Trotzdem kann ich als Bevollmächtigter keine UE für das Konto des Inhabers tätigen.


    Nochmal. Bei dir liegt ein anderer Sachverhalt vor. Sonst wärst du als Teilnehmer voll verfügungsberechtigt und dürftes Zahlungsvorgänge vornehmen. Da du letzteres nicht kannst, liegt nur eine Sichtberechtigung vor. Das ist etwas anderes als die Problematik, um die es hier geht.


    /closed


    Gruß
    Jürgen