Abfindung - wo wird die 1/5 Regelung eingetragen

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade über unseren Steuern von 2010 (wer nicht?)
    Meine Frau hat für 2010 eine größere Abfindung erhalten, die auch in Zeile 19 eingetragen wurde. Dieser Betrag wurde auf das Jahreseinkommen (sie hat nur 2 Monate in 2010 gearbeitet, dann wurde die Firma geschlossen. Die restlichen 10 Monate bekam sie Geld von einer Transfergesellschaft - dort wurde das über 50% des Jahresgehaltes als Kurzarbeitergeld eingestuft) draufgeschlagen und die komplette Summe in Zeile 3 eingetragen.
    Laut Abfindungsrechner (Veranlagungstarif: Splitting, 58 Jahre alt, 25 jahre Betriebszugehörigkeit) sollten wir eine Steuerersparnis von fast 7.000 EUR haben, aber das Programm zeigt uns nur ein Rückzahlung von knapp 2.700 Euro an.
    Denke ich da falsch?
    Oder wo kann ich noch zusätzlich im Programm die Abfindung eintragen, damit ich die max. Rückzahlung erhalte?

  • Erst einmal danke für die rasche Antwort.
    Aber was sind denn das für "Steuervorteile", die mir der Rechner da angibt?
    Und - kann ich diese ominöse 1/5 Regelung irgendwo nutzen?