Antrag auf Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes zusätzlich (evtl automatisiert) stellen?

  • Hallo,


    ich erstelle gerade meine Einkommensteuererklärung für 2010 mit dem WISO Steuer-Sparbuch 2011. Bei der Erfassung der Ausbildungskosten erschien dann der folgende Hinweis:


    Zitat

    Achtung: In einem aktuellen Urteil hat der BFH am 02.07.2009 in einer Musterklage gegen das niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Somit folgte der BFH nicht dem niedersächsischen Finanzgericht, welches diese Aufwendungen lediglich als Ausbildungskosten ansah und diese bis maximal 4.000 € als Sonderausgaben anerkennen wollte.
    zur Erfassung der Fortbildungskosten


    Da dieser Fall auf mich zutrifft (Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung), habe ich daraufhin unter den Fortbildungskosten die Kosten für das Studium als "vorweggenommene Werbungskosten" erfasst, da ich während des Studiums nicht erwerbstätig bin.
    Ich habe allerdings gelesen, dass man diese Kosten nur in zukünftigen Einkommenssteuererklärungen berücksichtigen darf, wenn das Finanzamt diese gesondert als "vortragsfähige Verluste" anerkannt hat.
    Allerdings generiert mir die Software beim Exportieren einen solchen Antrag nicht. Es befindet sich lediglich ein kurzer Hinweis auf das Vorhandensein von vorweggenommenen Werbungskosten in der Anlage zur Anlage N, wo die Fortbildungskosten aufgeschlüsselt werden.


    Meine Frage nun: Ist dies für einen entsprechenden Bescheid ausreichend bzw. lässt sich ein solcher Antrag zusätzlich generieren oder muss ich diesen manuell verfassen und zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgeben?


    Viele Grüße,
    M. Guenther

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings generiert mir die Software beim Exportieren einen solchen Antrag nicht. Es befindet sich lediglich ein kurzer Hinweis auf das Vorhandensein von vorweggenommenen Werbungskosten in der Anlage zur Anlage N, wo die Fortbildungskosten aufgeschlüsselt werden.


    Die vorweggenommenen Kosten hast Du ja offenbar geltend gemacht. Diese erscheinen dann natürlich auch in der zugehörigen Anlage.
    Wichtig! Zum Text: "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" muss in dem Kästchen der Zeile 2 des Hauptvordrucks dann ein Kreuzchen gesetzt sein.