kann diese gebühr abgesetzt werden? wo wird sie im wiso steuersparbuch eingetragen?wenn das kirchgeld bereits entrichtet wurde ist das dann eine vorauszahlung gewesen?
Besonderes Kirchgeld
- errut
- Erledigt
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kann diese gebühr abgesetzt werden?
Natürlich kann das Kirchgeld abgesetzt werden - und zwar genauso, wie die Kirchensteuer. Wenn das Kirchgeld nicht auf der LoSt-Bescheinigung aufgeführt war/ ist, dann im Programm links auf "Allgemeine Ausgaben" klicken und jetzt in der Mitte auf "Kirchensteuer und Kirchgeld" gehen. In der geöffneten Maske dann die Eintragung vornehmen. -
Hallo Zusammen,
mein Mann und ich sind beide ev. in unserer Gemeinde muß man zusätzlich zur Kirchensteuer über den Arbeitgeber noch ein persönliches Kirchgeld - gestaffelt nach Einkommen - zahlen. Dieser Vorgang wird privat per Überweisung erledigt. In dem Wiso-Programm finde ich keine Möglichkeit dieses zusätztliche Kirchgeld in die Maske "Kirchensteuer/Kirchgeld" einzutragen. Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke!
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Steht doch oben bereits.
WISO Steuer-Sparbuch 2011:
"Allgemeine Ausgaben" <-> "Kirchensteuern und Kirchgeld" -
das passt aber nicht.
Auf der oben genannten Seite gibt es nur zwei Zeilen zum eintragen:"im Kalenderjahr 2010 geleistete Zahlungen:
Nachzahlung für Vorjahre: ...."" im Kalenderjahr 2010 erhaltenen Erstattungen:
Nachzahlung für Vorjahre: ...."- das Kirchgeld 2010 wird aber 2010 bezahlt und ist somit keine Nachzahlung für Vorjahre.
Das ist nicht klar ausgedrückt.
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das passt aber nicht.
Sicher passt das...Alle in 2010 geleisteten Zahlungen (Kirchensteuer und Kirchgeld) kommen zu: "Im Jahr 2010 geleistete Zahlungen"
Gab es in 2010 eine Erstattung (siehe Steuerbescheid von 2009), so kommt die zu: "Im Jahr 2010 erhaltene Erstattungen"
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- das Kirchgeld 2010 wird aber 2010 bezahlt und ist somit keine Nachzahlung für Vorjahre.
Das in 2010 gezahlte Kirchgeld wird doch i.d.R. das für 2009 sein bzw. sich nach den Besteuerungsgrundlagen 2009 richten. Du bezahlst doch keine Vorauszahlungen auf das Kirchgeld.
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der ev.Kirche in Bayern: Bescheid für 2010 in 2011 bezahlt.
wo trage ich den bereits bezahlten Betrag ein? Bisher erscheint immer nur der zu leistende Betrag in der Gesamtübersicht. -
Schon mal die Forensuchfunktion genutzt? Dann hättest Du Deinen eigenen Thread in dieser Sache aus dem Vorjahr wiedergefunden.
=> verschoben
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entschuldigung danke. aber das ganze ist immer noch unklar. wenn ich das in die maske eingebe, kommt in der zusammenstellung bei mir heraus, dass der gleiche betrag nochmals zur steuerschuld hinzugerechnet wird.
Nachtrag: das kirchengeld wird separat vom kirchensteueramt erhoben(also ncht mit der allgemeinen steuer eingezogen) und nach bisherigem usus für das vorangegangene jahr bezahlt. gebe ich in die maske zahlungen für das vorjahr ein, dann wird der vom kirchensteueramt erhobene betrag als steuerlast dargestellt ("demnach zu wenig entrichtet") und der allgemeinen steuerschuld hinzugeschlagen. Nach dieser definition würde ich dann zweimal bezahlen. Wo ticke ich heir falsch?
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wenn ich das in die maske eingebe, kommt in der zusammenstellung bei mir heraus, dass der gleiche betrag nochmals zur steuerschuld hinzugerechnet wird.
Du weisst aber schon, dass es in diesem Thread um den Sonderausgabenabzug geht?
gebe ich in die maske zahlungen für das vorjahr ein, dann wird der vom kirchensteueramt erhobene betrag als steuerlast dargestellt ("demnach zu wenig entrichtet") und der allgemeinen steuerschuld hinzugeschlagen. Nach dieser definition würde ich dann zweimal bezahlen. Wo ticke ich hier falsch?
Wenn man verstehen würde, was Du meinst.
Vielleicht solltest Du einfach mal ein paar Screens anhängen, damit man Dein "Problem" versteht.
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Ich habe im Jahr 2011 neben der Kirchensteuer (lt. Lohnsteuerkarte) zusätzlich Kirchgeld bezahlt. Ich finde im Programm unter "Kirchensteuern und Kirchegeld" keine Möglichkeit, dieses Kirchgeld einzutragen, damit ich es als Sonderausausgabe gemeinsam mit der Kirchensteuer absetzen kann. An welcher Stelle muss der Betrag für das Kirchgeld eingetragen werden. Vielen Dank für die Antwort.
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An welcher Stelle muss der Betrag für das Kirchgeld eingetragen werden.
Dort, wo auch die Kirchensteuer eingetragen wird: In Zeile 46 des Hauptvordrucks.
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An welcher Stelle muss der Betrag für das Kirchgeld eingetragen werden.
Vielleicht gibst Du einfach das Zauberwort mal in die Suchfunktion Deines Steuer-Sparbuchs ein.
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Vielen Dank. Das mit der Suchfunktion hatte ich vorher versucht, bevor ich mich hier gemeldet habe. Das Problem besteht leider weiterhin. Mein Versuch, das für 2011 bezahlte Kirchgeld in Zeile 46 des Hauptvordrucks einzutragen, verweist mich auf die Seite "Kirchensteuern und Kirchgeld". Dort gibt es die Maske in der ich den Kirchensteuerbescheid für 2010 eintrage, dann "Im Kalenderjahr 2011 geleistete Zahlungen für VORJAHRE" (trifft nicht zu, weil in 2011 gezahlt), dann "Im Jahr 2011 erhaltene Erstattungen für Vorjahre" (trifft auch nicht zu), sodann "Sonstige anrechenbare Kirchensteuern" - darunter"Kirchensteuern aus Lohnsteuerbescheinigungen" (habe ich eingetragen, betrifft aber nicht das Kirchgeld) und "Kirchensteuern aus Steuervorauszahlungen". Das verweist mich dann auf die neue Seite "Steuervorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge". Wenn ich jetzt dort das Kirchgeld eintragen will, dann geht das nicht, weil ja keine Einkommensteuer bezahlt wurde. Das "Kirchgeld" ist in Bayern aber nicht an die Einkommensteuerzahlungen gebunden, geht auch nicht an das Kirchensteueramt sondern die jweilige örtliche Kirchengemeinde bzw. Gesamtkirchengemeinde (in größeren Städten). Wo also soll ich das Kirchgeld eintragen - etwa als normale Spende? Eigentlich müsste das Programm eine Funktion haben, dass die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kirchensteuern u n d das Kirchgeld addiert werden und in Zeile 46 als eine Summe erscheinen.
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Bitte, bitte auf obige Anfrage antworten. Ich komme sonst mit meiner Steuereuererklärung nicht weiter
Danke
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Sie haben doch längst die Antwort: Tragen sie es trotzdem dort ein.
Wichtig ist der Zeitpunkt der Zahlung. Sofern der in 2011 lag, gehört die Zahlung in eben diese Steuererklärung.
Da sie die Bescheinigung sowieso beifügen müssen, wird die Finanzverwaltung mit der Verarbeitung keinerlei Probleme haben!
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Im Kalenderjahr 2011 geleistete Zahlungen für VORJAHRE" (trifft nicht zu, weil in 2011 gezahlt)
Im Jahr 2011 erhaltene Erstattungen für Vorjahre" (trifft auch nicht zu)
"Kirchensteuern aus Steuervorauszahlungen"
Na, eines davon muss es aber sein.
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Na, eines davon muss es aber sein.
Nö, so wie das verstehe ist es keine Vorauszahlung, weil sie bereits festgesetzt ist. Die Bemessungsgrundlage steht doch fest.
Ahnlich also wie die Grundsteuer ist es eine kalendervierteljährliche Abschlagszahlung.Oder bin ich nun völlig verwirrt?
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Ich habe auch nur gegooglet. Wer kennt sich schon mit den Bayern aus.
Bei mir würe die erste Alternative die erste Wahl = Festsetzung nach der Einkommensteuerschuld bzw. dem Steuerbescheid des Vorjahres. Aber da gibt es wohl auch, je nach Gemeinde, alternative Berechnungsmodelle, wie z.B. die von Dir genannte Grundsteuer.Vorauszahlungen scheinen auch zulässig zu sein, so dass es mit Sicherheit auch Erstattungsfälle geben sollte.
Aber der TE kann uns ja gerne über seine bayerischen Besonderheiten detailliert aufklären. Vielleicht etwas weniger wutschnaubend, wenn ihm hier andere User schon in Ihrer Freizeit befhilflich zu sein versuchen.