Besonderes Kirchgeld


  • Das FA erkennt das bayerische Kirchgeld als zusätzliche Kirchensteuer an. Ich würde mein Kirchgeld für 2011 deshalb wirklich gerne zu meinen übrigen Kirchenensteuern addieren. Aber das das WISO-Steuer-Sparbuch 2012 weigert sich standhaft. In Zeile 46 hat das Programm automatisch nur die Kirchensteuern eintragen, die auf der Lohnsteuerkarte stehen. Keine Änderung möglich - oder doch? Dann geben Sie mir bitte einen Tipp.

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    Dann geben Sie mir bitte einen Tipp.

    Den Weg dahin haben wir Dir hier an mehreren Stellen beschrieben. Mehr können wir auch nicht machen.

  • Mehr können wir auch nicht machen.

    Danke, es war den Versuch wert. Das Kirchgeld, das ich bezahlt habe, ist keine Nachzahlung für 2010. In Bayern (und in Baden-Württemberg) werden nur 8% Kirchensteuer vom Lohn einbehalten. Das eine Prozent wird als Kirchgeld verpflichtend von den Kirchen- und Pfarrgemeinden erwartet (in Selbsteinschätzung). Nachdem es sich wohl schon seit Jahren um einen Programmfehler des Steuer-Sparbuchs handelt, trage ich mein Kirchgeld als Spende unter den Sonderausgaben ein. Mal sehen, was das Finanzamt dazu sagt. Ich melde mich dann im Herbst, wenn mir der Steuerbescheid vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem es sich wohl schon seit Jahren um einen Programmfehler des Steuer-Sparbuchs handelt, trage ich mein Kirchgeld als Spende unter den Sonderausgaben ein.

    Das ist nun definitiv das verkehrteste, was Du machen kannst. Es ist keine Spende im Sinne des Gesetzes und wird es auch nie werden. Allein begrifflich widersprechen sich die Bezeichnungen (freiwillige) Spende und Kirchensteuer/Kirchgeld (Zwangsabgabe) doch schon.


    Warum in Gottes Namen trägst Du es nicht an der von mir bebilderten Stelle mit entsprechender Erläuterung ein? ?(
    Wozu machen wir uns hier die Arbeit? :censored:

  • Hallo Forenleser,


    ich habe eine Frage zur Kirchensteuer in Sachsen, wenn der besser verdienende Ehepartner keiner Religion angehört und der schlechter verdienende ev./luth. ist. In den letzten Jahren (2007-2009) haben wir wegen diesem Umstand immer 96 € zahlen müssen. Auf dem Steuerbescheid für 2010 war nichts und das Wiso-Sparbuch hat mir im letzten Jahr auch nichts angemeckert, dass ich das hätte irgendwo eintragen sollen.


    Nun meine Frage- muss ich das eintragen (wenn ja, wo im Programm) -
    Wenn ich es selbst erfassen muss, es also im vorigen Jahr vergessen habe, was muss ich da jetzt tun?
    Oder hat sich die Gesetzeslage geändert? Wir hatten auch jeweils Widersprüche gegen die Erhebung dieser 96 € eingelegt.


    Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hilfe :)


    Bergzwerg

    • Offizieller Beitrag

    Verschoben zu den Lösungshinweisen. Das Suchwort Kirchgeld schon mal in die Forensuchfunktion oder in die Such-/Hilfefunktion Deines Steuer-Sparbuchs eingegeben?

  • miwe4
    Hallo noch mal - ich will erst mal wissen, ob das Kirchgeld vom FA veranschlagt wird (da einer nicht in der Kirche ist haben wir in den vergangenen Jahren 2007 u. 2008 die 96 € auf dem ESt-Bescheid vom FA gehabt. Nun weiss ich aber nicht mehr ob ich das eintragen muss, oder ob die Steuer vom FA verfügt wird, weil der besser verdienende keiner Religion angehört. In meinem Bescheid für 2010 tauchen die 96 € nicht auf- also nicht als bezahlt u. auch nicht als erstattet.
    Habe ich da voriges Jahr beim Anfertigen der Steuererklärung was vergessen, oder wird das vom FA festgelegt, wann die zu zahlen sind...


    Das war eigentlich erst mal meine Frage, ich hoffe, sie ist verständlich ausgedrückt...
    mfg der Bergzwerg

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Kirchgeld vom FA festgesetzt wird, was man ja an seinem Bescheid erkennt, dann prüft der Rechner des FA das auch programmgesteuert. Es ist dabei natürlich das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG anzuwenden.

    • Offizieller Beitrag

    Danke, es war den Versuch wert. Das Kirchgeld, das ich bezahlt habe, ist keine Nachzahlung für 2010. In Bayern (und in Baden-Württemberg) werden nur 8% Kirchensteuer vom Lohn einbehalten.

    Das ist sicher nicht genau das, wie es im Programm alternativ zur Auswahl angeboten wird (als Vor- bzw. Nachzahlung). Deshalb verstehe ich Deine Verwirrung.
    Aber wenn Du das erreichen willst, was Du eingangs beschrieben hast, nämlich dass das Kirchgeld zur auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Kirchensteuer hinzugezählt wird, dann kannst Du es an der von miwe4 bezeichneten Stelle ruhig eintragen. Denn auf dem Mantelbogen steht doch dann nur der gemeinsame Betrag in der Zeile 46 und nichts mehr von Vorauszahlung/Nachzahlung. Wobei man dem FA dann schon erklären muß, warum der Betrag größer ist als der auf der LSt-Karte (oder bekommen die FA die Beträge zu den besonderen Kirchgeldern auch von der einziehenden Stelle elektronisch übermittelt?).
    Möglicherweise kann man das auch alternativ unter Steuervorauszahlungen -> Kirchensteuer eintragen?


    P.S.: ich vergaß - Frage an die Steuerprofis: habe ich das richtig verstanden/zusammengefaßt?

  • ok, wenn also das FA für 2010 nichts abgezogen und nichts erstattet hat, brauche ich mich darum nicht zu kümmern (um die 96 €) - ich hab ja dann in 2011 nichts bezahlt und nichts bekommen.




    Kirchensteuer is klar, steht ja auf der LSt-bescheinigung...
    Nun bezahle ich freiwillig noch ein Kirchgeld an meine Kirchgemeinde. Das hab ich die ganzen Jahre mit bei den Spenden angegeben- nicht richtig ?(


    Danke nochmal im voraus für Eure Antwort...
    der Bergzwerg

    • Offizieller Beitrag

    Nun bezahle ich freiwillig noch ein Kirchgeld an meine Kirchgemeinde.


    Frage: Auf welchem Weg wurde/wird denn das Kirchgeld bei Dir eigentlich einbehalten bzw. abgezogen? Das müsstest Du doch wissen.


    Wenn vom Kirchensteueramt direkt, dann müsstest Du von dort auch eine Bescheinigung über das gezahlte Kirchgeld vorliegen haben.


    Hierzu solltest Du dort mal nachfragen, denn auch das gezahlte Kirchgeld ist absetzbar.

    • Offizieller Beitrag

    Nun bezahle ich freiwillig noch ein Kirchgeld an meine Kirchgemeinde. Das hab ich die ganzen Jahre mit bei den Spenden angegeben- nicht richtig

    Kirchgeld ist Kirchgeld nach den entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Spenden sind Spenden unter Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für eben diese. Es gibt m.E. kein freiwilliges Kirchgeld. Wenn Du Deiner Gemeinde freiwillig etwas Gutes tust, dann ist es entweder nicht abziehbar (Klingelbeutel) oder Spende und benötigt die dafür im Einzelfall vorgesehenen Nachweise bzw. ggf. auch eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung.

  • Frage: Auf welchem Weg wurde/wird denn das Kirchgeld bei Dir eigentlich einbehalten bzw. abgezogen? Das müsstest Du doch wissen.

    also die 96 € hat das FA damals m. E. von sich aus angesetzt

    Wenn vom Kirchensteueramt direkt, dann müsstest Du von dort auch eine Bescheinigung über das gezahlte Kirchgeld vorliegen haben.

    über das von mir an meine KIrchgemeinde bezahlte Kirchgeld erhalte ich von dieser eine "Bestätigung über entrichtete Ortskirchensteuer (§4 Abs. 1 Nr 4 SächsKiStG)"
    viele Grüße Bergzwerg

    • Offizieller Beitrag

    über das von mir an meine KIrchgemeinde bezahlte Kirchgeld erhalte ich von dieser eine "Bestätigung über entrichtete Ortskirchensteuer (§4 Abs. 1 Nr 4 SächsKiStG)"
    viele Grüße Bergzwerg

    Und genau danach haben freiwillige Zahlungen in einer Kirchgeldbescheinigung m.E. nichts zu suchen. Das Kirchgeld beschränkt sich auf bestimmte Berechnungsgrundlagen bzw. einen gesetzlichen Mindestbetrag. Alle darüber hinausgehenden freiwilligen Zahlungen stellen Spenden dar und sind auch nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen beschränkt als Sonderausgaben abziehbar.


  • Das ist sicher nicht genau das, wie es im Programm alternativ zur Auswahl angeboten wird (als Vor- bzw. Nachzahlung). Deshalb verstehe ich Deine Verwirrung.
    Aber wenn Du das erreichen willst, was Du eingangs beschrieben hast, nämlich dass das Kirchgeld zur auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Kirchensteuer hinzugezählt wird, dann kannst Du es an der von miwe4 bezeichneten Stelle ruhig eintragen. Denn auf dem Mantelbogen steht doch dann nur der gemeinsame Betrag in der Zeile 46 und nichts mehr von Vorauszahlung/Nachzahlung.


    Ganz herzlichen Dank, so hat es geklappt.
    Inzwischen habe ich mir die rechtliche Grundlage für das so genannte "Allgemeine Kirchgeld" (im Unterschied zum "Besonderen Kirchgeld") herausgesucht, das die beiden großen Kirchen in Bayern über die jeweiligen Orts- und Pfarrgemeinden erheben: Staatliches Kirchensteuergesetz (KirchStG) i.d.F. vom 21.11.1994, GVBl S. 1026; zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2001 (Heilig Abend!!), GVBL S.1002. Demnach muss jedes Kirchenmitglied, das über 18 ist und mehr als 8.004 € verdient, dieses "Besondere Kirchgeld" in Selbsteinschätzung an seine Gemeinde überweisen. Das ist gestaffelt von 5 € (zwischen 8.004 und 9.999 €) bis 100 Euro (für Einkommen ab 70.000 und darüber). Im Normalfall erhalten alle Kirchenmitglieder einmal im Jahr einen "Kirchgeldbrief", der sie zur Überweisung des Kirchgeldes auffordert und auch die Zwecke benennt, für die das allgemeine Kirchgeld bestimmt ist, z.B. Unterhalt des Kirchengebäudes, kirchliche Jugendarbeit, diakonische Projekte, die nicht über den normalen Haushalt der Gemeinde finanziert werden können.
    In anderen Bundesländern gibt es dieses "Allgemeine Kirchegeld" nicht. Allerdings ist in Bayern die Kirchenlohnsteuer auf 8% festgelegt, während sie in den meisten anderen Ländern bei 9% liegt. Das genannte bezieht sich auf alle sieben bayerischen Diözesen und die Evang.-Luth. Kirche in Bayern.

    • Offizieller Beitrag

    Und genau das glaube ich nicht.


    Ein Anruf bei der Kirchenbehörde würde hier ganz schnell für Aufklärung sorgen.


    Auch dort mal nachfragen, warum Du für die Jahre 2010 bzw. 2011 noch keine Bestätigung von dort erhalten hast.

    Wenn nur einer der Eheleute Angehöriger der Landeskirche ist, dann wird in der Einkommensteuerveranlagung (also mit dem Steuerbescheid) Kirchensteuer gegen den Ehepartner festgesetzt, der der Kirche angehört- dafür wird in festgesetzten Grenzen das Einkommen des anderen Ehepartners herangezogen, eine fiktive gemeinsame Kirchensteuerschuld berechnet und davon ein entsprechender Anteil festgesetzt.
    Dafür gibt es Tabellen.


    So kam es sicherlich zu dieser Nachzahlung der letzten Jahre.


    Etwas ähnliches passiert bei konfessionsverschiedenen Eheleuten auch, die Eheleute schulden dann praktisch beiden Konfessionen die gleiche Steuer, obwohl sie eventuell völlig unterschiedlich verdienen.


    Nun zücke ich zu allem noch meine Glaskugel und orakel frech, dass im Jahr 2010 wahlweise das Gesamteinkommen niedriger ausfiel als in den Vorjahren, oder aber das Einkommen der Ehefrau gestiegen ist und sie bereits über die Lohnkirchensteuer eine ausreichende Summe Kichensteuer abführt.



    An den bergzwerg: wenn das Finanzamt also keine Kirchensteuer gegen Sie festsetzt, dann hat Ihre Frau entweder bereits schon genug gezahlt, oder Ihr Einkommen ist niedrig genug, so dass Sie nichts zahlen müssen.