Hallo!
Ich musste letztes Jahr wegen Arbeitgeberwechsel sehr kurzfristig umziehen (220km). Am 27.07.2010 habe ich meine alte Wohnung fristgerecht zum 31.10.2010 gekündigt, die neue Wohnung wurde ab dem 07.08.2010 gemietet, zeitiger ging nicht. Vom 02.08.2010 bis zum 06.08.2010 habe ich im Hotel gewohnt, da Arbeitsbeginn schon der 02.08.2010 war.
Nun ein paar Fragen zu dem Thema:
1. Wo gebe ich diese Kosten für das Hotel ein?
2. Mietkosten für die alte Wohnung. Was gebe ich da an? Kaltmiete + kalte Nebenkosten? Was will das Finanzamt als Nachweis dafür haben?
3. Maklerkosten - was will das Finanzamt als Nachweis haben?
4. Wenn ich aus Schussligkeit meinen Führerschein + Fahrzeugpapiere verloren habe, kann ich diese Kosten auch irgendwo in der Steuererklärung abrechnen?
Schon mal vielen Dank!
Thomas Wehner