Umzugskosten - Hotel zur Überbrückung u.a.

  • Hallo!


    Ich musste letztes Jahr wegen Arbeitgeberwechsel sehr kurzfristig umziehen (220km). Am 27.07.2010 habe ich meine alte Wohnung fristgerecht zum 31.10.2010 gekündigt, die neue Wohnung wurde ab dem 07.08.2010 gemietet, zeitiger ging nicht. Vom 02.08.2010 bis zum 06.08.2010 habe ich im Hotel gewohnt, da Arbeitsbeginn schon der 02.08.2010 war.


    Nun ein paar Fragen zu dem Thema:


    1. Wo gebe ich diese Kosten für das Hotel ein?


    2. Mietkosten für die alte Wohnung. Was gebe ich da an? Kaltmiete + kalte Nebenkosten? Was will das Finanzamt als Nachweis dafür haben?


    3. Maklerkosten - was will das Finanzamt als Nachweis haben?


    4. Wenn ich aus Schussligkeit meinen Führerschein + Fahrzeugpapiere verloren habe, kann ich diese Kosten auch irgendwo in der Steuererklärung abrechnen?


    Schon mal vielen Dank!


    Thomas Wehner

    • Offizieller Beitrag

    Klick mal in die Zeile 49 der Anlage N und dort in der kleinen aufgeklappten Liste gleich auf "Umzugskosten". In der geöffneten Maske nun den Hilfe-Button anklicken.
    Dort erfährst Du alles zu den Umzugskosten - und zwar von A bis Z.


    Zu 1. Soviel mir bekannt ist, erkennt der Fiskus diese Kosten nicht mehr an


    Zu 2. Es können max. 3 Monatsmieten angesetzt werden (dazu musst Du doch Belege vorliegen haben, z.B. Abrechnungen, Kto-Auszüge usw.).


    Zu 3. Hierzu hast Du doch ebenfalls Nachweise vorliegen


    Zu 4. Kannst Du vergessen

  • Hallo,


    das sagt die Hilfe:

    Den Beleg habe ich vor mir liegen, nur weiß ich nicht, wo ich das am besten eintrage.
    Kann ich bei Ausgaben zu Löhnen unter Sonstiges eintragen? Oder gibt es ein "besseres" Feld?



    Gruß
    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    das sagt die Hilfe:


    Welchen "Hilfetext" hast Du Dir denn da angeschaut? Du musst den Hilfetext zu Deinen Umzugskosten öffnen (siehe oben).


    Wenn dabei Übernachtungskosten angefallen sind, so gehören diese auch in die entsprechende Maske zu den Umzugskosten. Glaube, unter "Sonstige Kosten"; findest Du aber.

    • Offizieller Beitrag

    ist das nicht ein Fall für die doppelte Haushaltführung?


    Nein, in dem Fall nicht, denn hier geht es ausschließlich um die Geltendmachung von Umzugskosten.


    Musste der Umziehende z.B. bei seiner Fahrt zur Wohnungssuche vor Ort übernachten, so kann er diese Kosten natürlich geltend machen.


    Die Kosten eines längeren Aufenthaltes im Hotel, weil beispielsweise die neue Wohnung noch nicht frei oder noch nicht gefunden war (Überbrückungszeit), sind meines Wissens neuerdings nicht mehr ansetzbar.
    Hat der Umziehende aber noch Miete in seiner alten Wohnung zu zahlen (Kündigungsfrist nicht erfüllt), so kann er diese Mietkosten für eine Dauer von bis zu 3 Monaten geltend machen.