Wiso Steuer/ Stpfl. / Ehemann bzgl. Ausbildung

  • Hallo zusammen,
    ich mache grade meine erste Steuererklärung mit der Wiso Steuer 2011 Software.
    Soweit bin ich gut klar gekommen. Aber nun stehe ich vor dem Problem, dass das Programm bei Stpfl. / Ehemann ein Kreuz gemacht, obwohl ich keinen Ehemann angegeben habe (ledig).
    Da ich im Jahr 2010 allerdings vom 01.01. bis 30.06. noch im Ausbildungsverhältnis war, hab ich unter "Allgemeine Ausgaben->Ausbildungskosten" die Daten eingegeben.
    Als ich das PDF erstellt habe sah ich, dass dieses Kreuz bei Stpfl. / Ehemann auf der Anlage N gesetzt wurde. Ich denke, weil die Daten zu der Ausbildung mit "siehe Anlage Ausbildungskosten" unter Aufwendungen für eine eigene Berufsausbildung der Stpfl. / des Ehemanns angegeben werden.
    Ich habe auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen bekommen und eingetragen. Aber nirgens habe ich einen Partner/Ehemann angegeben.
    Hat jemand eine Idee? Muss ich die Angaben zu der Ausbildung woanders eintragen?
    Oder merkt das Finanzamt selber, dass das nicht stimmt, da ich ledig angegeben habe?
    Liebe Steuer-Freunde [Blockierte Grafik: https://www.elster.de/anwenderforum/images/smilies/biggrin.gif] helft mir.

    • Offizieller Beitrag

    Aber nun stehe ich vor dem Problem, dass das Programm bei Stpfl. / Ehemann ein Kreuz gemacht, obwohl ich keinen Ehemann angegeben habe (ledig).


    Ja, die Begriffe und deren Abkürzungen in den Formularen können manchmal zu Irritationen führen (vor allem bei denjenigen, die zum ersten Mal ihre Steuererklärung erstellen).


    Vielleicht hier mal eine kleine Verdeutlichung dazu:


    Die Abkürzung "Stpfl." (also Steuerpflichtiger) steht beispielsweise für ledige Personen, egal, ob männlich oder weiblich.


    Bei der Kombination: "Stpfl. / Ehemann" ist bei verheirateten (und zusammen veranlagten Eheleuten) immer der Ehemann angesprochen.


    Das Ankreuz-Kästchen mit der Bezeichnung "Ehefrau" gilt in dem Fall eben nur für die Ehegattin.


    Übrigens: Das Programm setzt automatisch die Kreuzchen im jeweils zutreffenden Kästchen.

  • Bei der Kombination: "Stpfl. / Ehemann" ist bei verheirateten (und zusammen veranlagten Eheleuten) immer der Ehemann angesprochen.


    Das Ankreuz-Kästchen mit der Bezeichnung "Ehefrau" gilt in dem Fall eben nur für die Ehegattin.

    Also bei mir fällt aber verheiratet und zusammen veranlagte Eheleute beides weg. Ich bin ledig.


    Oder kann ich dem Finzanzam meine Steuererklärung nun so zusenden?


    Ich wollte es in Papierform machen, weil ich sonst ja noch die Sache mit der Signatur machen muss.
    Muss ich alle Belege die ich habe mitschicken, oder nur bestimmt?


    MfG
    silver

    • Offizieller Beitrag

    Oder kann ich dem Finzanzam meine Steuererklärung nun so zusenden?
    Ich wollte es in Papierform machen, weil ich sonst ja noch die Sache mit der Signatur machen muss.
    Muss ich alle Belege die ich habe mitschicken, oder nur bestimmt?


    MfG
    silver

    Natürlich müssen alle Belege mitgeschickt werden!
    Wie willst Du sonst Deine Angaben belegen?

  • Natürlich müssen alle Belege mitgeschickt werden!
    Wie willst Du sonst Deine Angaben belegen?

    Es könnte ja sein, dass man irgendwas nicht mitschicken muss.
    Aber okay, dann werde ich alles kopieren.


    Aber was macht ich nun mit dem anderen Problem?



    "Stpfl. / Ehemann" ist bei verheirateten (und zusammen veranlagten Eheleuten) immer der Ehemann angesprochen Fällt beides bei mir raus, da ich ledig bin.

  • Und Du bist nicht der Stpfl.!?
    Ist alles okay so!

    Natürlich bin ich steuerpflichtig. Ich gehe arbeiten und zahle Lohnsteuer/Kirchensteuer.
    Aber wie ist das jetzt mit der Ausbildung. Sorry, wenn ich da ein bisschen auf dem Schlauchstehe.


    Es ist meine Erstausbildung gewesen. Ich habe natürlich eine Ausbildungsvergütung erhalten.
    Vom 01.01. bis zum 30.06. war der Bruttolohn bei 5.518,- und nach der Erstausbildung in meinem Arbeitsvertrag vom 01.07. bis zum 31.12.2010 war der Bruttolohn bei 16.728.-
    Die beiden Lohnsteuerbescheide habe ich auch einzelnd aufgeführt. Und wie gesagt die Ausbildung unter allgemeine Ausgaben erfasst.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich bin ich steuerpflichtig.


    Also muss auch im Kästchen der Zeile 3 der Anlage N ein Kreuzchen gesetzt sein. Für Dich gilt dann nur die Abkürzung "Stpfl.", also Steuerpflichtiger. Der Zusatz "Ehemann" trifft halt bei Dir nicht zu, weil Du ledig bist.
    Natürlich gilt die Abkürzung "Stpfl." auch für ledige Frauen, welche ihre Anlage N ausfüllen.

  • Du meinst sicher "Die beiden Lohnsteuerbescheinigungen" vom Arbeitgeber.


    Ja, "Allgemeine Ausgaben" und dort dann zum Titel "Ausbildungskosten".

    Ja super, dann hab ich es ja doch alles richtig gehabt.


    Ich bedanke mich für die nette Unterstützung.