im EU Ausland bereits versteuerte Rente (z.B. Österreich) - wo eintragen?

  • Hallo,


    ich bin Renter, wohne in Deutschland und gebe hier meine Einkommenssteuererklärung ab; mit dem WISO Steuer-Sparbuch ist das eigentlich ganz einfach.
    Aber auf eine Frage habe ich bislang keine klare Aussage gefunden - muss man die im Ausland bereits dort versteuert Rente (aus Österreich) in der Rubrik "Weitere Einkünfte und Bezüge" - "Ausländische Einkünfte" - "Steuerfreie (negative) ausländische Einkünfte" - unter Angabe des Paragraphen §22 EStG eintragen?


    Ich beziehe zudem eine Rente aus Deutschland, die ich ganz normal bei "Renten und andrere Leistungen" angegeben habe.


    Vielen Dank für die Hilfe - leider konne mir bisher noch niemand eine korrekte Antwort geben.


    pluto 99


  • Ich habe das selbe Problem.


    In der Steuer Software für 2012 können ausländische Renten eingetragen werden, diese werden aber zu den Einkünften mit dem jeweiligen Ertragsanteil hinzugerechnet.


    Bei der Österreichische Rente(Pension) darf nach DBA. (da in Österreich versteuert) aber nur der Ertragsanteil für den Progressionsanteil herangezogen werden???

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Österreichische Rente(Pension) darf nach DBA. (da in Österreich versteuert) aber nur der Ertragsanteil für den Progressionsanteil herangezogen werden???

    Unbeachtlich einer rechtlichen Prüfung: Warum trägst Du dann den, Deiner Meinung nach maßgeblichen, Ertragsanteil nicht bei den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften ein und erläuterst dies entsprechend?

  • Hallo miwe4,


    Danke für Deine Aufschlussreiche Antwort:


    Zitat

    Unbeachtlich einer rechtlichen Prüfung: Warum trägst Du dann den, Deiner
    Meinung nach maßgeblichen, Ertragsanteil nicht bei den dem
    Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften ein und erläuterst dies
    entsprechend?


    Kanst Du mir auch erklären, warum das viel gelobte "WISO Steuer-Sparbuch" nicht in der Lage ist, bei der Eingabe von "Ausländischen Renten" zu unterscheiden, um welche Rentenart es sich handelt und die Steuerberechnung entsprechend durchführt


    webhel 48

    • Offizieller Beitrag

    Kanst Du mir auch erklären, warum das viel gelobte "WISO Steuer-Sparbuch" nicht in der Lage ist, bei der Eingabe von "Ausländischen Renten" zu unterscheiden, um welche Rentenart es sich handelt und die Steuerberechnung entsprechend durchführt

    Wieviele Staaten gibt es noch mal, bei denen sich dem Progressionsvorbehalt unterliegende Beträge ergeben könnten und deren individuelles Rentenrecht ggf. zu berücksichtigen wäre inklusive DBA-Regelungen etc. . ?(


    Mit persönlich ist übrigens ziemlich egal, welches Programm Du nutzt und von welchem Hersteller dieses ist. Aber zeige mir eines, dass dieses Anforderungsprofil programmgesteuert erledigt.

    • Offizieller Beitrag

    Wieviele Staaten gibt es noch mal, bei denen sich dem Progressionsvorbehalt unterliegende Beträge ergeben könnten und deren individuelles Rentenrecht ggf. zu berücksichtigen wäre inklusive DBA-Regelungen etc. . ?(

    Du, das gibt es dieses BMF Schreiben , in dem Du das nachvollziehen kannst, wenn Du möchtest! Ich glaube, es sind etwa 250 Doppelbesteuerungsabkommen, die in Kraft oder in Arbeit sind. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/sm…ticons_ostern_biggrin.gif]


    Weißt Du das etwas nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Du, das gibt es dieses BMF Schreiben , in dem Du das nachvollziehen kannst, wenn Du möchtest! Ich glaube, es sind etwa 250 Doppelbesteuerungsabkommen, die in Kraft oder in Arbeit sind.


    Weißt Du das etwas nicht?

    Vor denen habe ich mich, wenn möglich, immer gedrückt. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_panik3.gif]


    Man muss auch gönnen können (anderen!) ;) .

  • Hallo nochmal,


    ich bin leider kein Experte in dem Fach Steuererklärung ausfüllen, deshalb habe ich mir ja dieses Programm gekauft. Die obigen Aussagen sind ja wirklich toll, nur in welchen Bereich ich diese bereits bezahlten (versteuerten) ausländischen Rente eintragen soll, ist mir noch immer nicht ganz klar.
    Kann mir denn niemand sagen, wo ich konkret das eintragen soll?


    Vielen Dank.


    Pluto99

    • Offizieller Beitrag

    Das fällt Dir jetzt nach zwei (!) Jahren wieder ein?


    Und ich für meinen Teil habe alles gesagt. Und ich habe bis heute in keinem weiteren DBA nachgelesen.


    Wenn es nur um das "wo" der Eintragung der einem etwaigen Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte geht, solltest Du das mit dem Stichwort Progressionsvorbehalt in der Suchfunktion des Steuer-Sparbuchs doch problemlos finden. Gesonderte Anlage mit Berechnung des eingetragenen Betrags der Steuererklärung bzw. dem Anschreiben beifügen und fertig.

  • Hallo,


    wie gesagt ich bin kein Steuerfachmann und beschäftige mich 1x pro Jahr für 1 Tag mit der Materie. Vielen Dank miwe4 für Deine Antwort.


    Allerding kann es doch nicht so schwierig sein, Leuten die vor demselben Problem stehen zu sagen, wo in dem Feld "Ausländische Einkünfte" die ausländische Rente einzugeben ist - oder? Ich meine unter "Anzurechnende oder abgezogene ausländische Steuern" wäre das korrekte Feld - dort "Österreich" und im Feld "Einkinftsquelle" den Betrag eingeben. Wo allerdings dann die in Österreich bereits abgezogenen Steuer eingegeben werden kann, kann ich nicht sagen.
    Altenativ stünden noch "Pauschal zu besteuernde ausländische Einkünfte", "Hinzurechenungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz", "Familienstiftungen nach dem Außensteuergesetz" oder "Steuerfreie (negative) ausländische Einkünfte" zur Verfügung. Leider ist nirgendwo angegeben, unter welche Kategorie ausländische Rentenzahlunge fällt.


    Das zuständige FA oder zumindest der Finanzbeamte ist auch nicht wirklich eine Hilfe gewesen - er meinte ich soll das unter den normalen Renteneinkünften angeben. Das kann aber nicht sein, denn darauf habe ich ja schon einmal in Österreich Steuern bezahlt. Und gemäss DBA ist das ja wohl zu vermeiden, dass man darauf hier in Deutschland nochmals Steuern zahlen muss.


    Grüsse


    Pluto99

  • Hallo zusammen,


    also wir tragen die Österreichrente in Zeile 36 (Veranlagung 2013) ein. Staat (Österreich), Einkunftsquelle (Rente), Einkunftsart (sonstige Einkünfte), Einkünfte (den erhaltenen jährlichen Rentenbetrag €).


    Die Rente unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Nach DBA steuerfrei Einkünfte/Progressionsvorbehalt.


    Ich arbeite in einer Steuerkanzlei. Der Steuerbescheid hat bis jetzt auch immer gestimmt und das Finanzamt meine Angaben übernommen.


    VG 8)