Moin, Moin
ich lese in diesem Forum schon seit längerem mit und kann nur sagen tolles Forum! Nun habe ich aber mal eine Frage und ich hoffe Ihr könnt Sie beantworten bzw. mir Hinweise geben!
Es geht darum, daß ich meine Heizung modernisiere. Ich stelle von Heizöl auf Erdgas um. Es handelt sich um Wohneigentum! Mir ist klar das ich die Handwerkerleistung in einem bestimmten Umfang absetzen kann, auch natürlich nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten!
Jetzt mußte ich ja einen neuen Netzanschluß für Erdgas legen lassen, dies kann nur der örtliche Versorge erledigen. Dieser hat (wie überall in D) einen Festbetrag für die Anschlußlegung, dies sind ca. 1.700,-€! Alle erforderlichen Materialien hat er mitgebracht und sind auch nach der Installation das Eigentum des Versorgers (Ventile, Zähler etc.).
Gemäß den Richtlinien für Handwerkerleistungen kann ich alle Kosten die auf dem Grundstück entstanden sind (insbesondere Arbeiten an Zuleitungen oder Hausanschlüssen) als Handwerkerleistungen abrechnen. Problem dabei ist aber die pauschalisierte Rechnung!
Ich würde jetzt 80% des Rechnungsbetrages als Handwerkerleistung ansetzen, weil 80% der Leistung auf meinem Grundstück erbracht worden ist.
Sehe ich das richtig? Ich habe bei meinen Internetrecherchen nichts aber auch garnicht über die Hausanschlüsse gefunden! Der Heizungseinbau bzw. die Modernisierung ist ja klar, da kann ich die Arbeitleistung ansetzen, aber was ist mit dem Hausanschluss? Laut Richtlinie müßte das anerkannt werden!
Gruß von der Ostsee