Modernisierung Heizungsanlage insbesondere Hausanschlusskosten!

  • Moin, Moin


    ich lese in diesem Forum schon seit längerem mit und kann nur sagen tolles Forum! Nun habe ich aber mal eine Frage und ich hoffe Ihr könnt Sie beantworten bzw. mir Hinweise geben!


    Es geht darum, daß ich meine Heizung modernisiere. Ich stelle von Heizöl auf Erdgas um. Es handelt sich um Wohneigentum! Mir ist klar das ich die Handwerkerleistung in einem bestimmten Umfang absetzen kann, auch natürlich nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten!


    Jetzt mußte ich ja einen neuen Netzanschluß für Erdgas legen lassen, dies kann nur der örtliche Versorge erledigen. Dieser hat (wie überall in D) einen Festbetrag für die Anschlußlegung, dies sind ca. 1.700,-€! Alle erforderlichen Materialien hat er mitgebracht und sind auch nach der Installation das Eigentum des Versorgers (Ventile, Zähler etc.).


    Gemäß den Richtlinien für Handwerkerleistungen kann ich alle Kosten die auf dem Grundstück entstanden sind (insbesondere Arbeiten an Zuleitungen oder Hausanschlüssen) als Handwerkerleistungen abrechnen. Problem dabei ist aber die pauschalisierte Rechnung!


    Ich würde jetzt 80% des Rechnungsbetrages als Handwerkerleistung ansetzen, weil 80% der Leistung auf meinem Grundstück erbracht worden ist.


    Sehe ich das richtig? Ich habe bei meinen Internetrecherchen nichts aber auch garnicht über die Hausanschlüsse gefunden! Der Heizungseinbau bzw. die Modernisierung ist ja klar, da kann ich die Arbeitleistung ansetzen, aber was ist mit dem Hausanschluss? Laut Richtlinie müßte das anerkannt werden!


    Gruß von der Ostsee

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich das richtig? Ich habe bei meinen Internetrecherchen nichts aber auch garnicht über die Hausanschlüsse gefunden! Der Heizungseinbau bzw. die Modernisierung ist ja klar, da kann ich die Arbeitleistung ansetzen, aber was ist mit dem Hausanschluss? Laut Richtlinie müßte das anerkannt werden!


    Da wäre ich mir nicht so sicher, weil dies keine haushaltsnahen Dienst- bzw. Handwerkerleistungen in dem Sinne generell sind. Das erkennst Du auch daran, dass das Unternehmen auf seiner Rechnung die verschiedenen Posten nicht detailliert aufgeführt hat. Eine Rechnung in dieser Form erkennt das FA sowieso nicht an (auch keinen Betrag in Höhe von 80 %).


    Die sonstigen Hanwerkerleistungen (Heizung) sind natürlich ansetzbar.

  • Dieser hat (wie überall in D) einen Festbetrag für die Anschlußlegung, dies sind ca. 1.700,-€! Alle erforderlichen Materialien hat er mitgebracht und sind auch nach der Installation das Eigentum des Versorgers (Ventile, Zähler etc.).


    Das sagt doch alles, das ist eine Anschlussgebühr und nicht ansetzbar.
    MfG Günter

  • Also eine Gebühr ist dies nicht, es sind die Kosten für den Hausanschluß zzgl. Baukostenzuschuß und Mehrwertsteuer!


    Im Anwendungsschreiben zu §35a EStG Anlage 1 sind aber die Hausanschlüsse explizit aufgeführt und auch die Arbeiten an Zuleitungen, damit ist auch der Gasanschluß gemeint! Diese sind dann gem. Anwendungsschreiben Handwerkerleistungen! So wie ich das Schreiben lese, könnte man die Kosten absetzen, welche auf meinem Grundstückanfallen!


    Sehe ich das so flasch?

  • Sehe ich das so flasch?


    Das kommt auf die Rechnung an, bei uns steht "Gebühren für den Hausanschluss.....
    Ich würde es probieren, streichen können die immer noch.
    MfG Günter

  • Moin ...


    Nur mal so'ne Idee ...


    Sind Hausanschlusskosten nicht AfA - Kosten ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • ind Hausanschlusskosten nicht AfA - Kosten ?


    ...auf jeden Fall, wenn das eine nicht geht.
    Nur bei der langen Afa bringt es nicht viel ein, und bei selbstgenutzem Eigenheim geht es auch nicht.


    MfG Günter

  • Moin, Moin


    wollte Euch nun das Ergebnis meiner Steuererklärung mitteilen:



    Ich habe die Rechnung vom örtlichen Versorger (300,-€ Baukostenzuschuss + 1.100,-€ Verlegung Gasanschluss) über den Netzanschluss als Handwerkliche Dienstleistung geltend gemacht! Natürlich hierbei nur die Verlegungskosten 1.100,-€ zzgl. 19% MwSt.!


    Was soll ich sagen, das Finanzamt, hat dies akzeptiert und ich habe die 20% auf die Verlegungskosten bekommen! :P


    Meine Argumentation bei der Steuererklärung war, das es sich um eine Nebenleistung handelt (Hauptleistung war die Modernisierung der Heizung - 8.000,-€) und Nebenleistungen sind ja ggf. auch Berücksichtigungsfähig. Die Entsorgungskosten von dem angefallenen Bauschutt (ca. 100,-€) wurden nämlich auch berücksichtigt!


    Das die Personalkosten für die Modernisierung der Heizung berücksichtigt wurden, ist ja sowieso klar!


    Vielleicht habt ihr ja ähnliche Vorfälle und die Info kann Euch helfen! :rolleyes:


    Gruß von der Ostsee


    PS: Auf der Rechnung des Entsorgers waren nicht explezit die Personalkosten ausgezeichnet, sondern nur "Netzanschluss - Verlegungskosten"! Vielleicht hatte ich einen netten Bearbeiter! :thumbsup: :thumbsup: