private Entnahme bei "nur Mietverwaltung"

  • Und noch ein Frage:


    Von dem Bankkonto des Gebäudes werden private Entnahmen von dem Eigentümer getätigt. Es handelt sich um eine reine Mietverwaltung.


    Zu welchem Konto ordnet man diese zu, damit bei der Erstellung der Unterlage (Einnahme-Überschuß) für die Einkommenssteuer diese Beträge entsprechend ausgewiesen werden.


    Ich wollte ein neues Konto mit der Bezeichnung "private Entnahmen" erstellen, aber die Kategorie für die Anlage V bietet keine von der Bezeichnung her passende Kategorie an.


    Was wäre die Lösung? Geht es über Art der Buchungn"Umbuchung" und Bankkonto (soll) "Entnahme"?