Eingeschränkte Umlageschlüssel für Allgemeinzähler

  • Hallo,


    wollte für den auch in der Infothek angegebenen Fall "Strom für Hausflurbeleuchtung" einen Allgemeinzähler anlegen.
    Leider ist die Auswahl der Umlageschlüssels hierbei sehr eingeschränkt (Wasser, Kaltwasser, Warmwasser, HKV).
    Und Wasser und Strom sollten bei den Umlageschlüsseln hierbei schon unterschieden werden.


    Warum ist das Programm hier so "beschränkt"?


    Schönen Gruß


    PS: In den Musterfällen beleuchten die wohl alle Ihre Treppenhäuser mit Kerzen, denn hier gibt es keinen Allgemeinstrom für Beleuchtung.

  • also in der Regel wird einfach die Gesamtsumme für Allgemeinstrom durch den entsprechenden Schlüssel geteilt oder man legt sich einen neuen Umlageschlüssel für den Allgemeinzähler an ;)

  • Hallo


    ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Ist es nicht möglich einen Allgemeinzähler (in dem Fall für Wasser) nach PxT abzurechnen? Wenn ich einen neuen Umlagschlüssel erstelle mit PxT Verteilung, wird er im Auswahlfenster nicht angezeigt. Ändere ich für den Schlüssel die Verteilung z.B. nach Einheiten, wird er angezeigt.


    Gibts damit Erfahrungen?


    Danke für Hilfe

  • einen Allgemeinzähler (in dem Fall für Wasser) nach PxT abzurechnen?


    Das musst du mal genauer (mathematisch) erklären.
    Zähler sind dazu da, um nach Zählerstand der einzelnen Zähler abzurechnen.


    Im Normalfall ohneZähler hat man einen Betrag für Wasser und der wird nach Personentage umgelegt.


    MfG Günter

  • Okay:


    Es sieht so aus, dass das Objekt 5 Wohneinheiten hat. Es gibt aber nur einen Hauptzähler und zwei normale Zähler für 2 Wohneinheiten. Bei den anderen 3 Wohnungen soll der übrig gebliebene Wasserverbrauch (Haupzähler - 2 normale Zähler) über PxT verteilt werden. Dafür hab ich einen fiktiven Allgemeinzähler angelegt und die entsprechende m³ Differenz manuell eingetragen. Nun kann ich diesen Zähler allerdings nicht nach PxT umlegen.


    Wenn ich das richtig gesehen habe, werden ja auch gar keine Systemschlüssel zur Auswahl angeboten. Hat das einen Grund?

  • Hat das einen Grund?


    Die von dir gewüschte Abrechnungsvariante ist gesetzlich nicht zulässig.


    ZITAT
    Absatz 6, Zitat (Auszug)
    ... nach einem Maßstab umzulegen sind, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der untschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Verbrauchserfassung für alle Mieter stattfindet. Daher ist der Vermieter zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, so lange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Wasserverbrauch lediglich in einer Wohnung nicht erfasst werden kann, weil deren Mieter den Einbau einer Wasseruhr verweigert hat.


    Also Verbrauchsabrechnung und Umlage nicht gemischt Wasserzähler / pro Kopf.
    Entweder Verbrauch nach Wasserzähler, wenn alle einen haben, oder Verbrauch pro Kopf bzw. Wohnungsgröße


    MfG Günter

  • Danke erstmal für deine Mühe. Ich war zugegeben ziemlich überrascht, dass dies nicht legal wäre. Und ich kann ehrlich gesagt die Schlussfolgerung aus deinem Zitat auch nicht nachvollziehen. Nur weil der Vermieter im dem Fall nicht verpflichtet ist, nach Verbrauch abzurechnen, heißt es ja nicht, dass er es nicht darf. Ich hab dann auch nochmal weiter recherchiert und bin dabei auf folgendes Urteil gestoßen: BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 334/08 "Umlage des nach der Differenzmethode ermittelten Gesamtwasserverbrauchs
    ist nach Maßstab der Wohnfläche auf einzelne Wohnungen rechtmäßig".


    Dort ist einem Hauptzähler 4 Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit zugeordnet. Dabei wird der Verbrauch der Gewerbeeinheit mit einem Zähler abgelesen und vom Hauptzähler abgezogen. Der Rest wird nach Wohnfläche auf die 4 Wohnungen umgelegt.


    Nur finde ich die Umlage nach Wohnfläche ungerechter als nach PxT. Für mich sieht das eher nach einem Defizit im Programm aus.

  • Dort ist einem Hauptzähler 4 Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit zugeordnet. Dabei wird der Verbrauch der Gewerbeeinheit mit einem Zähler abgelesen und vom Hauptzähler abgezogen. Der Rest wird nach Wohnfläche auf die 4 Wohnungen umgelegt.
    Nur finde ich die Umlage nach Wohnfläche ungerechter als nach PxT. Für mich sieht das eher nach einem Defizit im Programm aus


    Du verwechselst da etwas. In dem Fall ist es sogar zwingend vorgeschrieben, den Gewerbeanteil nach Zähler vorab zu berechnen.
    Der sich ergebende Differenzbetrag für die Wohnungen wird dann entweder nch qm oder Personentage umgelegt.
    Aber immer einheitlich für alle Wohnungen mit dem gleichen Umlageschlüssel.
    MfG Günter


    Übrigens...
    ...alles machbar mit dem Programm, und zwar per direkter Zuordnung. Natürlich sind dann ein paar Vorabrechnungen nötig.

  • Hm überzeugt mich noch nicht so ganz. Der Hausverwalter sieht es doch auch vor, dass man einer einzelnen Wohnung auch einen vom Gebäudestandard abweichenden Umlageschlüssel zuweisen kann. Ich finde es fraglich einem Mieter mit Wasseruhr mehr zu berechnen als er verbraucht hat, egal wie das Gesetz das sieht.


    Um aber nochmal auf das Programm zurückzukommen, das Problem würde ja auch auftreten wenn es ein Allgemeinzähler für alle Wohnungen geben würde.


    -> Der Support kennt dieses Problem und die Entwicklung arbeitet dran. Hoffen wir mal dass es demnächst umgesetzt wird, ich will der Software ja nicht seine ganze Arbeit abnehmen und alles vorher manuell berechnen ;)


    Danke trotzdem und schönen Abend noch

  • egal wie das Gesetz das sieht.


    ...und das Gesetz sieht es so:
    Entweder Verbrauch nach Wasserzähler, wenn alle einen haben, oder Verbrauch pro Kopf bzw. Wohnungsgröße :!:


    Um aber nochmal auf das Programm zurückzukommen, das Problem würde ja auch auftreten wenn es ein Allgemeinzähler für alle Wohnungen geben würde.


    Das verstehe ich jetzt aber gar nicht. Was nutzt dir ein Zähler???


    MfG Günter