Problem mit dem Umlageschlüssel aufgrund eines Altmietvertrages

  • Hallo,


    ich rechne 10 WE ab. 9 WE werden über m2 anteilig mit Kosten (ausser Heizkosten) belegt. 1 WE ist ein Altmietvertrag, der mit allen Kosten über den den Anteil 1/10 abgerechnet wird (ausser Heizkosten). Die m2 dieser WE sind leider nicht 1/10 der gesamten Wohnfläche.


    Abgesehen davon, dass der Vermieter anscheinend sich immer etwas an den Kosten der 1 WE beteiligt, läßt es sich im Programm nicht über die Umlageschlüssel einstellen.


    Hat da jemand eine Idee, wie man diese Situation im Programm widerspiegelt? Mir fällt da nur spontan ein, für die 1 WE jeweils ein extra Umlagekonto für die Kostenarten einzurichten und im ungünstigsten Fall dies gleich bei der Splittbuchung händisch zu berücksichtigen. Oder kann man irgendwo ein Umlagekonto mit einem gewissen % Satz von einem anderen Umlagekonto definieren? Ich habe dei Schalter leider nicht gefunden.

  • Ich glaube ich habe es gefunden.


    Unter "Gebäude / Umlageschlüssel" stellt man ja den allgemein geltenden Schlüssel ein. Es scheint unter "Stammdaten / Wohnungen Einheiten / abrechnungsrelevante Angaben / vom Gebäude abweichende Zuordnung der Umlageschlüssel zu den Umlagekonten" für jeden SSchlüssel eine abweichende Einstellung (bei mir statt Wohnfläche dann Einheit) eine individuelle Einstellung möglich zu sein. Bin ja mal gespannt, ob das aufgeht.

  • Denk dran, dass du nur die anfallenden Betriebskosten in Rechnung stellen darfst.


    Ist die Wohnung kleiner als 1/10 der Gesamtwohnfläche oder größer? Falls diese kleiner ist, zahlt der Mieter mehr, als er nach dem Schlüssel "Wohnfläche" zahlen müsste. Stellst du dem Altmieter 1/10 dann der Gesamtkosten in Rechnung, müsstest du den Rest (also 9/10) anteilig nach der Wohnfläche der verbleibenden 9 Wohnungen aufteilen. Ansonsten würdest du insgesamt mehr kassieren, als Betriebskosten anfallen.


    Sollte die Wohnung größer sein, dürfen den anderen 9 Mietern trotzdem nur die anteiligen Kosten nach Wohnfläche berechnet werden. Die Differenz zwischen dem 1/10-Anteil und dem Anteil nach qm zahlt in diesem Fall der Eigentümer bzw. Vermieter selbst. Das solltest du bei der Abrechnung kontrollieren.


    Schön wäre es, wenn man den Altmieter davon überzeugen kann, den Aufteilungsschlüssel entsprechend zu ändern.


    Gruß,


    Micha

  • Das sehe ich genauso. Maximal nNur die Betriebskosten umlegen, die angefallen sind. In diesem Fall wird eine Differenz beim Eigntümer verbleiben. Linderung wird nur durch die Umstimmung der entsprechenden Mieter sein oder wenn man Wasserzähler vor dem verpflichtenden Termin einbaut. Dann wird die vom Eigentümer zu tragenden Kosten etwas geringer. Habe mich mal erkundigt: AUch wenn die verpflichtende Einführung von Wasserzählern erst in 2020 kommen wird, kann man nach Verbrauch abrechnen, so bald die Zähler installiert sind.


    Ich glaube, dass der Mieter sein Glück zu schätzen weiß und sich auf eine andere Abrechnungsart nicht einlassen wird.


    Aber die rechnerische Problemstellung ist mit dem Programm in Griff zu bekommen. Schön wäre es nur, wenn man mehrere Schlüssel auf einmal umstellen könnte. Aber bei der Umstellung fässt man jeden Schlüssel ja nur einmal an, so dass die Arbeit endlich ist.


    Danke dir für deinen Hinweis.