Notebook im Rahmen eines nebenberuflichen Studiums absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich studiere neben meiner Tätigkeit als Bankkaufmann Business Administration. Nun habe
    ich mir im letzten Jahr ein Notebook gekaufet , welches ich auch für das Studium benötige.


    Nun habe ich gelesen dass ich das Notebook von der Steuer absetzen kann. Jedoch verteilt auf
    5 Jahre. Wie gebe ich das jetzt ein ?


    Das Notebook hat 1028 EUR gekostet. Trage ich also 205,60 EUR ein ?


    Und wo trage ich das ein? Auch unter Fortbildungskosten ? Und dann bei Arbeitsmatrial ?
    Muss ich dann den neupreis auch angeben ?

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich gelesen dass ich das Notebook von der Steuer absetzen kann. Jedoch verteilt auf
    5 Jahre. Wie gebe ich das jetzt ein ?


    Das Notebook hat 1028 EUR gekostet. Trage ich also 205,60 EUR ein ?


    Und wo trage ich das ein? Auch unter Fortbildungskosten ? Und dann bei Arbeitsmatrial ?
    Muss ich dann den neupreis auch angeben ?

    Neupreis angeben, dann 50% für Nutzung im Studium, mehr wirst Du in der Regel nicht glaubhaft machen können.
    Und dann auf drei Jahre abschreiben, bei angefangenen Jahren natürlich anteilig.

  • Danke für die schnelle Antwort !
    Aber es ist richtig das Notebook unter Fortbildungskosten/ Arbeitsmatrialien anzugeben ?


    Gibt es denn irgendwo ein Freitextfeld in dem ich erklären kann warum ich das Notebook überwiegend für das Studium benötige ?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die schnelle Antwort !
    Aber es ist richtig das Notebook unter Fortbildungskosten/ Arbeitsmatrialien anzugeben ?

    Ja.

    Gibt es denn irgendwo ein Freitextfeld in dem ich erklären kann warum ich das Notebook überwiegend für das Studium benötige ?

    Nein. Es gibt einen Bogen im Programm, den Du ausfüllen kannst.
    Aber es wird schwer, dass FA davon zu überzeugen, dass Du das Notebook nur zu Studienzwecken benutzt.
    Viellecht wird eine 70:30 Nutzung akzeptiert, wenn Du es gut begründen kannst.

  • Hi,


    ich steh jetzt vor demselben Problem - habe fürs Studium einen PC angeschafft, nur wo trag ich den jetzt im Steuer Sparbuch ein (2013, 2014,2015)? Unter "Ausbildungskosten" gibt's keinen gesonderten Punkt für den PC.


    Unter "Verwaltung" kann ich ihn zwar eintragen (und dann über die 3 Jahre abschreiben), aber da kann man nur "dienstliche" Nutzung erfassen. Zudem wird mir keinerlei zusätzliche Erstattung angezeigt, wenn ich den PC dort eintrage.


    Also Beispiel:


    Ich hab im Januar einen PC für 900 € angeschafft, trage diesen jetzt bei "Arbeitsmittel" ein und schreibe von diesen 900 € 50% von 300 € (1/3) ab - also 150 €. Wenn ich damit fertig bin hat sich an der Anzeige der voraussichtlichen Steuererstattung nicht ein Cent verändert.


    Wenn ich aber diese 150 € unter "Ausbildungskosten" (bspw. bei "Sonstige Aufwendungen") reinsetze, dann verändert sich die voraussichtliche Steuererstattung nach oben.


    Warum ist das so? Und wo muss ich jetzt den PC tatsächlich eintragen? Den Computerfragebogen werd ich auf jeden Fall ausfüllen und mit bei legen, aber der alleine sagt mir ja noch nicht wo ich das nun eintrage - bei "Ausbildungskosten" oder bei "Verwaltung"?


    Mein Problem ist halt einfach, dass ich bei Ausbildungskosten keine Option für einen PC habe, während sich die "Verwaltung" NUR auf Arbeitsmaterialen (und eben keine Ausbildung) zu beziehen scheint.


    Thx schon mal. :)

    • Offizieller Beitrag

    Unter "Verwaltung" kann ich ihn zwar eintragen (und dann über die 3 Jahre abschreiben), aber da kann man nur "dienstliche" Nutzung erfassen.

    Einen anderen automatisierten Weg gibt es nicht. Ist m.E. aber auch kein Problem, da Du ja sowieso entsprechende Begründungen und Nachweise in Deinem Begleitschreiben zur Steuererklärung beifügen musst. Ansonsten bleiben nur noch sonstige Werbungskosten und manuelle Tabellen/Anlagen und wiederum die genannten Erläuterungen/Nachweise.


    Zudem wird mir keinerlei zusätzliche Erstattung angezeigt, wenn ich den PC dort eintrage.

    Weil vielleicht sowieso schon sämtliche gezahlten Steuern erstattet werden? Mehr als alles geht nicht nicht. Vielleicht insoweit auch einmal die aufschlussreiche Steuerberechnung anschauen. ;)

  • Zitat


    Weil vielleicht sowieso schon sämtliche gezahlten Steuern erstattet werden? Mehr als alles geht nicht nicht. Vielleicht insoweit auch einmal die aufschlussreiche Steuerberechnung anschauen.


    Na ja, aber wenn ich den PC aus der Eintragung "Verwaltung" rausschmeiße und stattdessen pauschal 150 € bei sonstigen Ausbildungskosten eintrage, dann geht die Erstattung um ~70 € hoch. Also gibt's da durchaus noch Steuern, die erstattet werden können.


    Einzig und alleine bei meiner 2015er Steuererklärung geht bei Eintragung unter "Verwaltung" der erstattete Betrag nach oben.


    Kann das mit den Werbungskosten zusammen hängen? In 2014 und 2013 habe ich wenig Werbungskosten, d.h. selbst mit PC bleib ich deutlich unter der Pauschale von 1000 €, nur 2015 hab ich (bedingt durch einen Umzug) deutlich mehr. Kanns sein, dass ich deswegen da nichts angezeigt kriege, weil die Werbungskosten sowohl ohne, wie auch mit PC, unter 1000 € sind?

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, aber wenn ich den PC aus der Eintragung "Verwaltung" rausschmeiße und stattdessen pauschal 150 € bei sonstigen Ausbildungskosten eintrage, dann geht die Erstattung um ~70 € hoch. Also gibt's da durchaus noch Steuern, die erstattet werden können.

    Dann hast Du da vielleicht noch eine Zuordnung in der Einkunftsart bzw. den zugehörigen Ausgaben vergessen.


    Edit, da jetzt erst gesehen:

    In 2014 und 2013 habe ich wenig Werbungskosten, d.h. selbst mit PC bleib ich deutlich unter der Pauschale von 1000 €,

    Natürlich, was soll sich da denn auf die Erstattungshöhe auswirken?


    Für eine ausschließlich berufliche/betriebliche Nutzung muss man i.d.R. konkrete Nachweise zwecks Glaubhaftmachung bringen, ansonsten sind 50% private Mitveranlassung, mit entsprechender AfA-Kürzung, obligatorisch.

  • Hm, was für eine Zuordnung in der "Einkunftsart" bzw. "zugehörige Ausgaben"? Ich kann bei "Verwaltung" nirgendwo angeben, dass das für das Studium ist. :(


    Und es sind tatsächlich die Werbungskosten! Thx für den Tipp mit der Steuerberechnung.


    In 2013 und 2014 sind für die Werbungskosten 1000 € pauschal angesetzt, in 2015 mehr wegen Umzug. Und wenn ich den PC unter "Verwaltung" eintrage, dann kommt der 50% von 1/3 Betrag auf die Werbungskosten oben drauf. Bei 2013 und 2014 tut sich da nix, weil meine eingetragenen Werbungskosten auch mit PC immer noch unter den 1000 € pauschal sind.


    Allerdings sind die "Ausbildungskosten" in der Erstattungsrechnung nicht unter "Werbungskosten" aufgeführt, sondern unter "Sonderausgaben", konkret scheint das hier Kirchensteuer + Ausbildungskosten zu sein (diese beiden Posten addiert ergeben bei all meinen drei Steuererklärungen das, was unter "Sonderausgaben" in der Rechnung vermerkt ist).


    Dementsprechend ist dann auch klar, warum bei 2013 und 2014 keine Erstattung vermerkt ist.


    Ich frag mich jetzt allerdings, ob das korrekt ist. Das würde für mich ja heißen, dass fürs Studium beschaffte Arbeitsmaterialen steuerrechtlich anders bewertet werden als Arbeitsmaterialien für echte Arbeit. Die Eingabemasken scheinen das zu bekräftigen, denn sowohl in "Ausbildungskosten" wie auch in "Verwaltung" kann man ein häusliches Arbeitszimmer absetzen.


    Dementsprechend habe ich jetzt das Gefühl, dass bei den Ausbildungskosten eine Eingabemaske für den PC fehlt und ich das unter "sonstige Ausgaben" unterbringen muss. Im Tooltip der Maske "sonstige Ausgaben" steht z.B. "Hier können Sie diese weiteren Aufwendungen erfassen, beispielweise Portokosten oder Telefon- und Internetkosten."
    Und für Telefon- und Internetkosten lassen sich ebenfalls unter "Verwaltung" absetzen, also quasi doppelt gemoppelt - es sei denn, solche Kosten, die fürs Studium aufgewendet wurden, gehören nicht in die Werbungskosten rein, und damit auch nicht unter "Verwaltung" eingetragen, selbst wenn dort eine Maske für eben diese Aufwendung existiert.


    Macht das Sinn...?

  • Nachtrag: Arrrrrg, das macht natürlich keinen Sinn.


    Hab ich hier Mist gebaut? Ich hab mein Zweitstudium unter "Ausbildungskosten" absetzen wollen, damit ist es in der Berechnung unter "Sonderausgaben" gelandet. Aber gehe ich recht in der Annahme, dass das gesamte Zweitstudium in die Werbungskosten gehört? X/


    Kosten für Zweitstudium als Sonderausgaben möglich?


    D.h. ich muss jetzt eigentlich den Reiter "Ausbildungskosten" unter "Allgemeine Ausgaben" komplett leer räumen und alles was da drin ist unter den Werbungskosten absetzen? Gnaaa... :pinch:

    • Offizieller Beitrag

    D.h. ich muss jetzt eigentlich den Reiter "Ausbildungskosten" unter "Allgemeine Ausgaben" komplett leer räumen und alles was da drin ist unter den Werbungskosten absetzen? Gnaaa...

    Wir haben alle einen gewissen Lernprozess durchmachen müssen. Bei manchen von uns nannte sich das sogar Ausbildung bzw. Studium. Und trotzdem lernen wir alle auch heute noch jeden Tag dazu. Im Steuerrecht hat man eben nie ausgelernt. ;)