Werbungskosten Ausland

  • Guten Tag,


    wer kann mir helfen?


    Bin wochentags in der Schweiz tätig ("Wochenaufenthalter"), bezahle dort Quellensteuer. In D keine weiteren Einnahmen aus Tätigkeit.


    Bin Verheirat, Hauptwohnsitz daher weiter in D; Ehepartner in D tätig; daher deutsche Steuererklärung mit Angabe des CH-Lohnes (für den Progressionsvorbehalt).


    Meine Frage: Kann ich in Deutschland keinerlei Werbungskosten hierfür ansetzen (Flugkosten, doppelter Haushalt, Fortbildung usw.?)


    Herzlichen Dank, Jutta.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage: Kann ich in Deutschland keinerlei Werbungskosten hierfür ansetzen (Flugkosten, doppelter Haushalt, Fortbildung usw.?)

    Sind ggf. bei der Ermittlung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu berücksichtigen (gesonderte Anlage als Erläuterung zu fertigen).