Poolabschreibung nach Geschäftsaufgabe

  • Hallo an die Experte,


    ich musste mein Geschäft als Kleinunternehmer Ende Januar 2010 aufgeben.
    Bei der dies jährige EÜR und EInkommensteuererklärung stosse ich auf ein Problem:
    Die GWG-Geräte habe ich vor Schliessung meines Geschäftes verkauft. Im "MeinBüro2008" kann ich diese aber nicht als Abgang deklarieren, weil sie unter der Poolabschreibung liegen. Demnach müssen diese Geräte 5 Jahre lang abgeschrieben werden.
    Mein Geschäft hat aber nur 2 Jahre existiert (von 2008-2010).
    Frage:
    Was muss ich in diesem Fall tun ? Weitere 3 Jahre jährlich EÜR an Finanzamt abliefern ?


    Danke für jede Hilfe !
    coco3

    • Offizieller Beitrag

    Neben der EÜR hast Du bei Betriebsaufgabe grundsätzlich auch einen Übergangsgewinn/-verlust zu ermitteln sowie eine Aufgabebilanz zu erstellen. Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen aller steuerrelevanten Tatbestände sind natürlich immer zu ziehen.

  • Da bin ich ja mal auf den Steuerberater gespannt, der dem Themenersteller erklären kann, wie er das programmtechnisch mit MB darstellen kann.