Kapitalerträge bei Ehengatten (gemeinsam veranlagt)

  • Hallo,


    Kapitalerträge sind ja eigentlich nicht mehr zu erklären da die Banken den Zinsabschlag bereits abführen, außer wenn die Kirchensteuerpflicht nicht angegeben wurde. Da die Bank meiner Frau bereits die Kirchensteuer abgezogen hat, meine Bank aber nicht (den Antrag am 28.12.2009 zu stellen war zu spät :-), stellt sich die Frage ob die Zinseinkünfte meiner Frau in die Anlage KAP einzutragen sind (dieser Fall ist in der Hilfe nicht erklärt). Denn obwohl die Zinseinkünfte meiner Frau ja bereits abgegolten sind: Wenn ich sie in WISO Sparbuch eintrage, mit dem vorgeschlagenen Punkt "sollen vollständig eintragen werden" (damit WISO Sparbuch die günstigste Variante prüfen kann), entsteht eine höhere Steuerlast für uns (gemeinsame Veranlagung)! Wie kommt das? Was soll ich tun?


    Danke für nen Tipp.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde immer der Programmempfehlung folgen und alles eintragen. Keine Ahnung allerdings, ob da vielleicht noch ein Kreuzchen zur Überprüfung (Günstigerprüfung) z machen ist. Musst Du halt ein bisschen rumprobieren.