Entfernungspauschale Arbeitstätte und Ausbildungstätte

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem und könnte dabei eine Auskunft sehr gebrauchen:


    Ich bin als Doktorand angestellt an einem wissenschaftlichen (nicht-universitären) Institut und gleichzeitig gezwungenermaßen eingeschrieben als Student an der Universität. Die Studiengebühren habe ich als Ausbildungskosten angegeben. Meine Arbeitsstätte besitzt dabei dieselbe Anschrift wie die Ausbildungstätte.


    Die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeitstätte habe ich bereits angegeben. Meine Frage nun: Was mache ich mit der Entfernungspauschale für den Ausbildungsort? WISO 2010 verlangt von mir eine Angabe zur Entfernung zum Ausbildungsort! Meine zurückzulegende Strecke zum Ausbildungsort (=Arbeitsort) habe ich aber bereits bei der Arbeitstätte angegeben und kann dies sicher nicht doppelt tun, oder!? :?:


    Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Meine zurückzulegende Strecke zum Ausbildungsort (=Arbeitsort) habe ich aber bereits bei der Arbeitstätte angegeben und kann dies sicher nicht doppelt tun, oder!?

    Würde ich so sehen. Also eines von beiden weglassen.

  • Würde ich so sehen. Also eines von beiden weglassen.


    OK. Danke für die schnelle Anwort! WISO markiert dann aber den Punkt "Ausbildungskosten" als fehlerhaft bzw. unvollständig, wenn ich dort die Angabe weglasse! Kann ich das einfach ignorieren, oder wird mir das am Ende noch zum Verhängnis?

    • Offizieller Beitrag

    WISO markiert dann aber den Punkt "Ausbildungskosten" als fehlerhaft bzw. unvollständig, wenn ich dort die Angabe weglasse! Kann ich das einfach ignorieren, oder wird mir das am Ende noch zum Verhängnis?

    Ist ja vielleicht nur ein Prüfhinweis. Also schauen, was das Sparbuch rechnet. Wenn die ELSTER-Abgabe funktioniert, sollte es keine Probleme geben. Von seiten des FA auf keinen Fall.