Unterhalt für im Haushalt lebende Person

  • Hallo,
    ich bin neu hier in diesem Forum und habe mal eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung.
    Ich schildere dazu mal den Sachverhalt:


    Ich wohne mit meinem Freund/Lebensgefährten/Kindsvater (nichteheliche Lebensgemeinschaft) und unserem 3jährigen Sohn gemeinsam in einer Wohnung. Ich bin Arbeitnehmerin (seit 2 Jahen nach Studiumsende) und er war das ganze letzte Jahr noch Student. Er hatte kein Einkommen (Bafög,...) nur bis September 2010 einen Studienkredit. Wir 3 lebten somit ausschließlich von meinem Einkommen und natürlich dem Kindergeld.


    Nun habe ich von Bekannten erfahren, das ich diesen Tatbestand in meiner Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" angeben kann. Nun stellen sich mir dabei aber folgende Fragen: Da ich meinem Partner nun nicht jeden Monat etwas auf sein Konto überwiesen habe, sondern wir ausschließlich von meinem Konto lebten, frage ich mich, in wie weit ich Geldbezüge nachweisen muss? Außerdem interessiert mich in welcher Höhe ich die Belastungen bei mir ansetzen darf? Ich habe da etwas von Pauschalbetrag 667€/Monat gelesen also max. 8004€/Jahr.


    WISO Sparbuch Programm schreibt dazu: "Für alle im Haushalt lebenden Personen kann sogenannter Naturalunterhalt geltend gemacht werden.
    Besteht eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder lebt die unterstützte Person im Haushalt des Unterstützenden, können pro Monat 667 € ohne Nachweis geltend gemacht werden. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Aufwendungen in dieser Höhe entstehen. Diese werden auch als Naturalunterhalt bezeichnet und entstehen auf Grund einer sittlichen Verpflichtung."


    Könnte ich demnach die 8004€ als Pausschalbetrag ansetzten?


    Für Antworten bin ich sehr dankbar.
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Also das ist nun wirklich schon mehrfach hier erläutert worden. Bitte einfach mal die komfortable Suchfunktion des Forums nutzen. Oder eventuell auch den konkreten Hinweisen des Sparbuchs glauben. Deshalb kaufst du ja eigentlich eine Software.

  • Hallo, ich habe leider keine passende Antwort in der Suche gefunden. Der Fall ist schon ziemlich speziell: Ein Student der kein Bafög mehr bekommt würde auch kein Hartz4 bekommen. Die Frage in der Software ist aber ob Mittel gürzt worden wären.

    • Offizieller Beitrag

    Der Fall ist schon ziemlich speziell: Ein Student der kein Bafög mehr bekommt würde auch kein Hartz4 bekommen.

    Was ist daran speziell?

    Die Frage in der Software ist aber ob Mittel gekürzt worden wären.

    Entweder es besteht ein Anspruch oder es besteht kein Anspruch. Wenn nein, warum nicht? Und das ist zu belegen bzw. glaubhaft zu machen.

    • Offizieller Beitrag

    natürlich kann man da etwas absetzen: Anlage Unterhalt - dort werden alle erforderlichen Angaben abgefragt!

    Jein, es kommt darauf an .... . Wobei das Programm in der Tat gut anleitet, wenn man wirklich Zeile für Zeile vorgeht und alle Punkte auch wirklich zutreffend beantwortet.

  • Die Frage im Program: "Ist **** nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden bzw. würden wegen der Unerhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt bzw. nicht gewährt werden ?"


    Mein Problem ist das "würde". Ja, Hartz4 würde gekürzt werden (es gäbe kein Hartz4), jedoch bekommen Studenten kein Hartz4.


    Ich bin mir immer noch nicht sicher ob ich die Frage jetzt mit ja oder nein beantworten soll.


    Wie würde ich die Unterhaltsbedürftigkeit belegen? Reichen Kontoauszüge der Person über das ganze Jahr?


    @♣miwe4: Könntest du betreffende Threads im Forum hier verlinken? Via Google landet man nämlich hier.

    • Offizieller Beitrag

    @♣miwe4: Könntest du betreffende Threads im Forum hier verlinken? Via Google landet man nämlich hier.

    Dir steht dieselbe erweiterte Forumssuche zur Verfügung wie mir auch. Du musst die Trefferliste dann schon selber durchlesen.

    Ja, Hartz4 würde gekürzt werden (es gäbe kein Hartz4), jedoch bekommen Studenten kein Hartz4.

    Na ja, laut Google gibt es diverse Ausnahmen, in denen Studenten eben doch Hartz4 bekommen können: https://www.google.de/search?q=student+hartz4&oq=student+hartz4&aqs=chrome..69i57j0l3.5183j0j8&sourceid=chrome&ie=UTF-8

    Ich bin mir immer noch nicht sicher ob ich die Frage jetzt mit ja oder nein beantworten soll.

    Doch wohl eher mit ja, wobei Du dann entsprechende Nachweise der Sozialbehörden vorlegen können solltest. Oder eben den Sachverhalt detailliert schildern und sich dann mit dem Bearbeiter auseinandersetzen.

  • Dir steht dieselbe erweiterte Forumssuche zur Verfügung wie mir auch. Du musst die Trefferliste dann schon selber durchlesen.

    Hab ich gemacht, aber nichts passendes gefunden, evtl. verwende ich die falschen Suchbegriffe.


    Na ja, laut Google gibt es diverse Ausnahmen, in denen Studenten eben doch Hartz4 bekommen können: google.de/search?q=student+har…&sourceid=chrome&ie=UTF-8

    Danke für die Info.



    Doch wohl eher mit ja, wobei Du dann entsprechende Nachweise der Sozialbehörden vorlegen können solltest. Oder eben den Sachverhalt detailliert schildern und sich dann mit dem Bearbeiter auseinandersetzen.

    Da kein Hartz4 beantragt wurde ist das wohl unmöglich. Sollte man den Sachverhalt im Ramen des Begleitschreibens schildern ?