Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum und habe mal eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung.
Ich schildere dazu mal den Sachverhalt:
Ich wohne mit meinem Freund/Lebensgefährten/Kindsvater (nichteheliche Lebensgemeinschaft) und unserem 3jährigen Sohn gemeinsam in einer Wohnung. Ich bin Arbeitnehmerin (seit 2 Jahen nach Studiumsende) und er war das ganze letzte Jahr noch Student. Er hatte kein Einkommen (Bafög,...) nur bis September 2010 einen Studienkredit. Wir 3 lebten somit ausschließlich von meinem Einkommen und natürlich dem Kindergeld.
Nun habe ich von Bekannten erfahren, das ich diesen Tatbestand in meiner Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" angeben kann. Nun stellen sich mir dabei aber folgende Fragen: Da ich meinem Partner nun nicht jeden Monat etwas auf sein Konto überwiesen habe, sondern wir ausschließlich von meinem Konto lebten, frage ich mich, in wie weit ich Geldbezüge nachweisen muss? Außerdem interessiert mich in welcher Höhe ich die Belastungen bei mir ansetzen darf? Ich habe da etwas von Pauschalbetrag 667€/Monat gelesen also max. 8004€/Jahr.
WISO Sparbuch Programm schreibt dazu: "Für alle im Haushalt lebenden Personen kann sogenannter Naturalunterhalt geltend gemacht werden.
Besteht eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder lebt die unterstützte Person im Haushalt des Unterstützenden, können pro Monat 667 € ohne Nachweis geltend gemacht werden. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Aufwendungen in dieser Höhe entstehen. Diese werden auch als Naturalunterhalt bezeichnet und entstehen auf Grund einer sittlichen Verpflichtung."
Könnte ich demnach die 8004€ als Pausschalbetrag ansetzten?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
LG