Hallo,
ich bin gerade etwas verwirrt bei der Handhabung von Zugängen zu einem Anlagengut.
Ich habe beispielsweise zum 1.2.2011 einen PC zu 800 € netto erworben und in als Computeranlage über 3 Jahre Abschreibung erfasst.
nun wird beispielsweise der Wert der Anlage durch den Kauf eines Monitors, mit 200 € Nettowert, zum 1.4.2011 erhöht.
Bei linearer Abschreibungen wird diese ja monatsgenau vorgenommen. Der PC wird also im ersten Jahr mit 11/36 (244,44 €) abgeschrieben und der Restwert liegt somit bei 555,56 €.
nun meine erste Frage: der Zugang des Monitors erfolgt zum 1.4.2011. Wird dieser nun ebenfalls anteilig also zu 9/34 angesetzt oder gilt das Anschaffungsdatum des Hauptanlageguts. Mein Büro berechnet anscheinend monatsgenau. 11/36*800 + 9/34*200 = 297,39 € mit einem Restwert von 702,61 €. Bei anderen AFA-Rechnern wird jedoch das Daum das Anschauffugnsdatum des Hauptanlageguts genommen - es wird also also mit 11/36 des Nettowerts gerechnet. Welches ist hier nun die richtige Herangehensweise.
Falls man mit der zweiten Varianten arbeiten könnte, ergibt sich dann der komische Fehler. Wenn man nun die Tabelle der Abschreibungsdetails manuell bearbeiten möchten und das Häckhen auf "Tabelle manuell anpassen" setzt, scheint sich der Wert des Anlageguts durch die Werterhöhung umd dieselbige zu verringern. Das Anlagegut ist dann nichtmehr 702,61 € wert sondern nur noch 502,61. Hier scheint also irgendwie etwas nicht zu stimmen
Vielen Dank für Informationen
[edit]: kann evtl. jmd. den Fehler bei sich reproduzieren oder hat eine Erklärung dafür?