Wo setze ich die Beträge für Basisabsicherung Kranken- und Pflegeversicherung meiner Schwiegermutter ein

  • Guten Tag,


    meine Schwiegermutter befindet sich in einem Pflegeheim. Ihre Rente und der Betrag aus der Pflegeversicherung reichen nicht aus um die Heimkosten zu decken. Deshalb übernehme ich den Rest.
    Die Zahlen dazu gebe ich in der Rubrik "Heimunterbringung" auf meiner Steuererklärung an. Meine Schwiegermutter gibt aufgrund ihres geringen Einkommens keine eigene Steuererklärung ab.


    Zusätzlich möchte ich in diesem Jahr erstmalig auch die ebenfalls von mir getragenen Kosten für die Beiträge zur Basisabsicherung Kranken- und Pflegeversicherung meiner Schwiegermutter
    in Ansatz bringen. Kann mir jemand sagen wo in der Steuererklärung diese Beträge angegeben werden können?


    Vielen Dank
    Ecki

    • Offizieller Beitrag

    Die Zahlen dazu gebe ich in der Rubrik "Heimunterbringung" auf meiner Steuererklärung an.

    Und nach welcher Rechtsgrundlage?

    Zusätzlich möchte ich in diesem Jahr erstmalig auch die ebenfalls von mir getragenen Kosten für die Beiträge zur Basisabsicherung Kranken- und Pflegeversicherung meiner Schwiegermutter in Ansatz bringen. Kann mir jemand sagen wo in der Steuererklärung diese Beträge angegeben werden können?

    Alle erbrachten Leistungen stellen Unterhaltsleistungen i.S. § 33a Absatz 1 EStG dar und sind, unter Anrechnung der eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person, als Unterhaltsleistungen zu berücksichtigen. Die Unterhaltsaufwendungen und etwaige Basiskrankenversicherungs- und pflegeversicherungsbeiträge sind auf der Anlage Unterhalt gesondert abgefragt.

  • Zusätzlich möchte ich in diesem Jahr erstmalig auch die ebenfalls von mir getragenen Kosten für die Beiträge zur Basisabsicherung Kranken- und Pflegeversicherung meiner Schwiegermutter
    in Ansatz bringen.


    Basisabsicherung wird normalerweise vom Sozialamt übernommen.
    MfG Günter

  • Vielen Dank für den Hinweis, dass die Krankenkassenbeiträge in der "Anlage Unterhalt" eingetragen werden können.


    Ich verwende für meine Steuererklärung das "Steuer-Sparbuch 2011". Hier ist es mir leider noch nicht gelungen die Maske zu finden, die dann zum Ausdruck der Anlage Unterhalt führt.
    Wenn ich die Beträge in die Rubrik "Unterstützung Bedürftiger" eingeben will heißt es da: Unterhaltsaufwendungen ohne Beträge zu Basiskranken- und Pflegeversicherung.
    In einem Hinweis dazu steht, ich solle die Beträge bei der unterstützten Person eintragen. Die anderen Unterstützungszahlungen melde ich unter Heimunterbringung. Da ist allerdings keine Rubrik
    für Krankenkassenbeiträge vorgesehen.


    Hat vielleicht noch jemand hierzu eine Idee?

    • Offizieller Beitrag

    In der Formularansicht in das Kästchen hineinklicken und Du kommst in den entsprechenden Eingabebereich.


    Die Heimkosten haben in Deiner Steuererklärung unter Heimkosten nichts zu suchen. Das sind Unterhaltsleistungen i.S. § 33a Absatz 1 EStG (ggf. vereinfachter Zahlungsweg), die nur unter Anrechnung der eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person abziehbar sind und ggf. noch um Zuschüsse seitens staatlicher Stellen zu kürzen sind. Es könnte hier durchaus Probleme mit dem Finanzamt hinsichtlich des Nachweises der Zwangsläufigkeit geben (auf Zuschüsse staatlicher Stellen freiwillig verzicht = Zahlungen nicht zwangsläufig i.S.d. EStG).