Abzug für Frühstück bei Verpflegungsmehraufwendungen

  • Hallo Experten,


    ich benutze dieses Jahr das erte Mal die WISO Steuersoftware. Und habe dazu eine Frage bzgl. Frühstück und Verpflegungsmehraufwendungen.


    Mehrfach im Jahr bin ich auf mehrtägiger Geschäftsreise. Das Hotel wird direkt von meinen Arbeitgeber oder Kunden bezahlt. Mein AG zahlt mir dann nur den VMA minus die Pauschale für das Frühstück. Wie kann ich dies nun in der Software kenntlich machen? Unter dem Punkt Reisekosten/ VMA kann ich nur die Zeit angeben, die ich abwesend war. Dadurch komme ich aber auf einen höheren Wert für den VMA als mir gezahlt wurde. Wenn ich es richtig verstehe, muss die Summe doch am Ende mit der unter Punkt 20. der Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmen? Wie kann ich dem Programm "sagen", das die Frühstückspauchale noch abgezogen werden muss?


    Danke für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Das Hotel wird direkt von meinen Arbeitgeber oder Kunden bezahlt. Mein AG zahlt mir dann nur den VMA minus die Pauschale für das Frühstück.

    Könnte man z.B. als steuerfreie Erstattungen erklären.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frühstückspauschalen also einfach zusätzlich als erstattet angeben, damit das passt?
    Hat das schon jemand gemacht? Und weiss was das Finanzamt dazu sagt?

    Gegenfrage: Was soll es dagegen haben. Entsprechende gesonderte Anlage und Erläuterung beifügen, fertig.