Abgeltungssteuer - Kirchensteuereinbehalt

  • Ich sitze gerade über meiner Einkommensteuererklärung für 2010. Im letzten Jahr musste ich musste ich einen sehr geringen Satz Kapitalertragssteuer zahlen - ein Einbehalt von Kirchensteuer erfolgte wegen eines fehlenden Antrages nicht. In der WISO-Hilfe steht "Festsetzung der Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung". Das WISO Programm verlangt hierzu aber die Angabe aller Einkünfte aus Kapitalvermögen.


    Nun stehe ich aber vor dem leidigen Problem, dass bei weiten nicht mehr alle Banken eine Steuerbescheinigung versenden und ich keine Lust habe, wegen knapp 10 € Kapitalertragssteuereinbeihalt überall noch eine Bescheinigung anzufordern. Gibt es eine Chance, dass ähnlich wie bei der Festsetzung der Kirchensteuer im Rahmen einer besonderen Kirchensteuerveranlagung nur die Steuereinbehalte angegeben werden müssen?


    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Steuerbescheinigungen benötigst Du nur für solche Kapitalerträge, bei denen auch tatsächlich Steuerabzugsbeträge einbehalten worden sind. Alles andere erklärt man wahrheitsgemäß so. Wurde hier im Forum bereits des öfteren erläutert. Das Finanzamt kann Deine Angaben übrigens detailliert überprüfen.