Angaben bei Haupt- und Nebenjob (Minijob)

  • Hallo Forummitglieder,


    zuerst vielen Dank für die zahlreichen Tipps, die ich hier im Forum schon sammeln konnte und die mir bei meiner ersten Steuererklärung sehr geholfen haben.


    Jedoch habe ich zum folgenden Problem leider keine Antwort hier gefunden:


    In 2010 habe ich neben meinen Hauptberuf (Arbeitsbeginn: Mai 2010) und meinen langjährigen Nebenberuf bis September 10 ausgeübt.
    Der Lohn für den Nebenjob betrug monatlich 300€ (insg. also 2700€). Der Sozialversicherungsbeitrag wurde lt. Lohnabrechnung direkt vom AG abgeführt und betrug 45€. Daher gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um einen pauschalversteuerten Minijob handelt.
    Im WISO Steuer-Sparbuch habe ich nun folgende Eingabe bzgl. meiner Lohnbezüge getätigt:
    1. Arbeitsstelle StKl. 1 (lt. Lohnabrechnung)
    2. Arbeitsstelle Minijob StKl. 1 (lt. Lohnabrechnung)


    Jetzt bekomme ich aber die Meldung, dass bei zwei Jobs die gleiche Steuerklasse ausgewählt ist.


    Nun meine Fragen:
    1. Kann ich beim Minijob eine andere StKl. z.Bsp. 6 auswählen?
    2. Muss ich überhaupt den Minijob angegeben? Er wurde ja vom AG pauschal versteuert.
    3. Ist die eTin bei beiden Arbeitsverhältnissen gleich? Leider steht auf der Lohnabrechnung keine eTin und den AG ist leider zwischenzeitlich insolvent.


    Danke für Eure Unterstützung im voraus.


    Gruß
    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es sich um einen "echten" Minijob handelt, dann hat der in Deiner Einkommensteuererklärung gar nichts zu suchen. Das solltest Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Hast Du für diesen Job eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?

  • Was meinst Du damit?
    Muss ich es in meiner Einkommenssteuererklärung erwähnen?

    Wenn es sich um einen "echten" Minijob handelt, dann hat der in Deiner Einkommensteuererklärung.

    Ich habe jeden Monat eine Lohnabrechnung erhalten, auf der die SV-Nummer, der Lohn, das Steuerbrutto (=Netto-Verdienst), der SV-AG-Anteil u.v.m. festgehalten wurde.
    Dabei handelt es sich meines Erachtens um eine offizielle Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, Tastaturklemmer oben berichtigt.


    Ich habe jeden Monat eine Lohnabrechnung erhalten, auf der die SV-Nummer, der Lohn, das Steuerbrutto (=Netto-Verdienst), der SV-AG-Anteil u.v.m. festgehalten wurde.
    Dabei handelt es sich meines Erachtens um eine offizielle Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge.

    Eine "offizielle" interne Lohnabrechnung des Arbeitgebers sagt nichts über Lohn auf Lohnsteuerkarte oder Minijob aus.


    Hat der AG eine Lohnsteuertabelle bei der Lohnsteuerberechnung zu Grunde gelegt, dann steht da auch etwas von Steuerklasse xy. Dann sollte er am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt ausstellen. Ist dies alles nicht des Fall, dann spricht das für Minijob. Sichere Aufklärung kann Dir aber auf jeden Fall Dein Arbeitgeber geben. Obwohl Du eigentlich auch selber wissen solltest, was für ein Beschäftigungsverhältnis Du ausübst (Vertrag?).

  • Bei der offiziellen Lohnabrechnung handelt es sich um ein DATEV-Abrechnung.


    Kann ich anhand irgendwelcher Abkürzungen (St=L, SV=P, GB=J) erkennen, wie das Arbeitsverhältnis geregelt war?


    Leider habe ich keinen Arbeitsvertrag erhalten und der AG ist leider insolvent.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der offiziellen Lohnabrechnung handelt es sich um ein DATEV-Abrechnung.


    Wie miwe4 schon schrieb, sagt das gar nichts über das Arbeitverhältnis ("echter" Minijob oder nicht) aus.


    Fragen:


    Hattest Du diesem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vor Arbeitsantritt vorgelegt?


    Hat der Arbeitgeber Dir für die Arbeitszeit in 2010 eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt?


    Wenn Du diese Fragen nicht beantworten kannst, so kann Dir hier im Forum auch niemand weiterhelfen.