Berufsgruppe für Beamtenwitwe

  • Meine Schwiegermutter ist Witwe eines Polizeibeamten. Sie erhält eine Lohnsteuerbescheinigung über Ihre Witwenpension. Darauf sind Steuern und KV-/PV-Beiträge vermerkt - keine Rentenversicherung. Zusätzlich erhält sie eine kleine gesetzliche Rente.
    Mit welcher Berufsgruppe trage ich die Lohnsteuerbescheinigung in das Programm ein?
    - Rentenversicherungsfreie Beschäftigung?
    - Betriebsrentner?
    - Pensionär mit aktiver sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung?


    Pensionär (Beamte) geht nicht, da das Programm dann die Sozialversicherung nicht akzeptiert.


    Irgendwie passen die Kriterien nicht so recht. Allerdings wirkt sich die Berufsgruppe bei der Steuerermittlung aus.


    Wer kann helfen? Eine Beamtenwitwe kann doch nicht so selten sein, dass das gar nicht explizit berücksichtigt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Pensionär (Beamte) geht nicht, da das Programm dann die Sozialversicherung nicht akzeptiert.

    Natürlich geht das. Macht in meiner Probedatei überhaupt kein Problem. Jede Lohnsteuerbescheinigung ist ja gesondert einzugeben mit ggf. gesonderter Bezeichnung, auf welcher Berufsgruppe diese Einnahmen beruhen.

  • Es ist so, dass der Hinweis erscheint, es handle sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, wenn ich "Pensionär (Beamter...)" auswähle. Man kann diesen Hinweis ignorieren. Aber die ermittelte Steuer zwischen "Pensionär (Beamter---)" und "Pensionär (mit aktiver sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit)" weicht voneinander ab.
    Letztendlich ist meine Schwiegermutter Bezieherin einer Witwenpension. Sie selbst war ja nie Beamtin.


    Was ist nun richtig? Welche Berufsgruppe hat nun eine Beamtenwitwe?


    Vielleicht weiss jemand Rat?

    • Offizieller Beitrag

    Sie selbst war ja nie Beamtin.

    Deswegen bezieht sie doch eine Pension. Glaub es mir oder glaub es mir nicht.

  • Aus den Antworten von miwe4 werde ich nicht schlau.


    Bei meiner Mutter verhält es sich genauso wie bei hroesner.
    Sie ist Beamtenwitwe und bekommt eine Lohnsteuerbescheinigung auf der
    - 25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    - 26. Arbeitnehmerbeiträge zu gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgewiesen sind.


    Wenn ich die Berufsgruppe Pensionär (Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher im Ruhestand) wähle, bekomme ich zwei Fehlermeldungen:
    - "1/2 Es wurden Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Krankenversicherung erfasst, ohne dass Sozialversicherungspflicht bestand"
    - "2/2 Es wurden Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst, ohne dass Sozialversicherungspflicht bestand."


    Ist diese Berufsgruppe richtig und die Fehlermeldungen müssen ignoriert werden?
    oder
    Muß ich eine andere Berufsgruppe wählen und welche?
    oder
    Ist die Lohnsteuerbescheinigung falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Bei meiner Mutter verhält es sich genauso wie bei hroesner.
    Sie ist Beamtenwitwe und bekommt eine Lohnsteuerbescheinigung auf der
    - 25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    - 26. Arbeitnehmerbeiträge zu gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgewiesen sind.

    Was ich nicht glauben kann. Auch Bezieher/innen von Witwen-/Witwerpensionen sind i.d.R. beihilfeberechtigt.


    Oder ist auch hier sowohl eine Beamtenpension als auch eine noch zusätzliche aktive Beschäftigung als Arbeitnehmerin gegeben? Dann solltest Du noch einmal oben anfangen mit dem Lesen des Threads.

  • Die Beihilfe ist bei Witwen stark eingeschränkt. Meine Schwiegermutter war während der Ehe freiwillig in der gesetzlichen Versicherung. Jetzt, da sie eine eigene kleine Rente bekommt ist sie versicherungspflichtige geworden. Die Beihilfe springt nur bei Kosten ein, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden. Aber auch da muss man immer vorher fragen, ob der Heilpraktiker, Einzelzimmer o.ä. bezuschusst wird. Auf die Beihilfe kann sich die Witwe nicht verlassen. Beihilfe für Witwen ist nicht dasselbe wie für einen Beamten.


    Für die Steuererklärung habe ich die Fehlermeldung ignoriert bzw. deaktiviert und als Berufsbezeichnung "Pensionär (Beamter)" verwendet.