Wo werden welche Arbeitsmittel eingetragen?

  • Kann mir jemand helfen, wo folgende Posten bei den Werbungskosten eingetragen werden müssen? Ich bin mir ziemlich unsicher, da ich kein Arbeitszimmer besitze. Ich arbeite als angestellter Cutter im Fernsehbetrieb (deswegen vermute ich mal, dass ich hier so Einiges an Technik absetzen kann)...


    Portokosten (evtl.?)
    Paket 6,90 (Festplatte Reparatur)
    Paket 6,30 (Drucker Reparatur
    Paket 4,10 (Drucker Reparatur 2)


    Arbeitsmittel (evtl?)
    Externe Festplatte groß (zum Datenaustausch -> privates Musikarchiv für Arbeit)
    Externe Festplatte klein ((zum Datenaustausch -> privates Musikarchiv für Arbeit) )
    Agfa Batterien
    Klarsichthüllen
    DVD Box (z. Transport/Archivierung)
    Logitech Maus
    Kopfhörer PC
    Verbatim Archival Gold Rohlinge
    Verbatim RW Rohlinge / Mini DV Kassetten
    Batterie Mainboard PC
    Druckerpatronen


    Bürobedarf (evtl.)?
    Schreibwaren
    Block
    Laminieren eines Papers für Vortrag

  • Ich habe jetzt die Sachen wie folgt eingetragen. Kann mir jemand sagen, ob das so durchgehen würde?:


    Büro und Arbeitsmaterialien:
    Druckerpatronen
    Klarsichthüllen
    DVD Rohlinge + Mini DV Kassetten
    Schreibwaren
    Block


    Bewerbungskosten:
    DVD Rohlinge (zwecks Arbeitsproben)
    Laminieren eines Papers für Vortrag


    Arbeitsmittel (alle als Peripheriegeräte)
    Externe Festplatte zu 50%
    Externe Festplatte 2 zu 50%
    Logitech Maus zu 50%
    Batterie Mainboard zu 50%
    Kopfhörer PC zu 30%


    Ich weiß leider nicht, inwiefern diese Dinge als Angestellter absetzbar sind. Ich habe ja, wie gesagt, kein Büro zuhause. Wäre um jeden Rat dankbar ;)


    Desweiteren stellt sich mir die Frage, ob oder ab welchem Betrag es sich überhaupt lohnt beim Punkt Arbeitsmittel was einzutragen (es gibt ja die 103 Euro Pauschale, und die scheint fast günstiger zu sein, als wenn man die Mittel direkt absetzt, weil nach Abschreibung und max. 50% Nutzung ja nur ein paar Euroen über bleiben pro Posten). Was sagt ihr?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich kann auf Anhieb bei den verbrauchsartikeln keine Begründung einer nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung sehen. Ich würde als Bearbeiter nichts davon so anerkennen. Alles Sachen, die bei beruflicher Veranlassung üblicher Weise ein Arbeitgeber stellt. Man kann auch nach Ärger mit dem Finanzamt rufen.

  • Um ehrlich zu sein geht es mir auch so. Aber so ähnlich ging das schon einige Jahre durch (vermutlich ungeprüft, da durch einen Steuerberater gemacht).
    Ich will das korrekt machen, deswegen werde ich die Arbeitsmittel streichen. Aber was ist mit Druckerpatronen, DVD Rohlinge (für auswärtige Bewerbungen), Schreibmaterialen, (wg. Seminaren), Klarsichtfolien (u.a. wg. Steuererklärung) etc.?!? Wo kann man das ansetzen ... das müsste doch gehen, oder?!? Oder z.B. Portokosten für Stundenabrechnungen, Urlaubsanträge etc., die nicht von der betriebsinternen Hauspost abgewickelt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Um ehrlich zu sein geht es mir auch so. Aber so ähnlich ging das schon einige Jahre durch (vermutlich ungeprüft, da durch einen Steuerberater gemacht).

    Mit Sicherheit ungeprüft. Aber nicht wegen des Steuerberaters, sondern wegen Arbeitsüberlastung.

    Aber was ist mit Druckerpatronen, DVD Rohlinge (für auswärtige Bewerbungen), Schreibmaterialen, (wg. Seminaren), Klarsichtfolien (u.a. wg. Steuererklärung) etc.?!?

    Bewerbungen = Bewerbungskosten, Rest Privatvergnügen.

    Oder z.B. Portokosten für Stundenabrechnungen, Urlaubsanträge etc., die nicht von der betriebsinternen Hauspost abgewickelt werden?

    Man kann es auch übertreiben.