Sehr lange Zeit krank und auch noch arbeitslos

  • Hallo zusammen,


    ich will für 2010 unsere Einkommensteuererklärung machen und wir haben folgende Situation:


    Ehemann: Rentner :


    Ehefrau: Job verloren (sehr lange Betriebszugehörigkeit) 09/2009, Weiterbildung (AfA) gemacht 09/2009 bis 05.10.2010 und arbeitslos gemeldet, lange Zeit krank 02/2010 bis 12/2010, dann wieder arbeitslos gemeldet, noch keinen neuen Job gefunden.


    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob die Kosten wie Telefon, Internet, krankheitsbedingte Kosten etc. überhaupt eingetragen werden dürfen, wenn man keine Arbeitsstelle hat ?( bzw., wenn einer der Partner schon Rente bezieht. ?(


    Da ich bisher noch nie arbeitslos war ;(, wäre es prima, wenn mir einer Hilfe hierzu geben könnte. :) :)


    Danke!

  • Kommt ihr in 2010 denn über den Grundfreibetrag, d.h. fällt überhaupt Einkommensteuer an? Wenn nicht, dann spielen die genannten Kosten auch keine Rolle.

  • ..ich glaube, meine "kleinen, grauen Gehirnzellen sind zwischenzeitlich eingetrocknet"...aber, wie errechnet sich nochmal der Grundfreibetrag; Einkommensteuer fällt keine an. Nur das "klassische" wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei meinem Mann. Ich bekomme nur ALG I.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es keine Pflichtveranlagung ist. Nicht wahrscheinlich, aber möglich. Kann man nach den geanannten Daten für 2010 nicht sagen.


    Für 2009 ist nach den genannten Daten m.E. in jedem Fall eine Pflichtveranlagung gegeben und eine Einkommensteuererklärung abzugeben (sofern noch nicht geschehen).

  • Die Steuererklärung für 2009 ist bereits gemacht; die Rückzahlung haben wir auch schon. Der genannte Grundbetrag von € 1.602,00 errechnet sich aus der monatlichen Rente (Brutto) und meinem ALG I - richtig? Wenn ich dann Telefon, Internet und die beruflichen Fahrtkosten aus der Datenimport-Datei raus lösche und die Krankenkosten, Versicherungen etc. eintrage und dann die Prüfung laufen lasse, müsste ich vom Programm doch eine Mitteilung erhalten, ob eine Abgabe dann überhaupt sinnvoll ist oder nicht. -Richtig?!....im Moment komme ich mir mit meinen Fragen schon ziemlich blöd :wacko: vor - Entschuldigung! Aber besser ich "blamiere" mich hier mit meinen Fragen als vor dem Finanzbeamten.


    Tausend Dank für die Unterstützung!

    • Offizieller Beitrag

    Der genannte Grundbetrag von € 1.602,00 errechnet sich aus der monatlichen Rente (Brutto) und meinem ALG I - richtig?

    Nein.


    Im Sparbuch gibt es einen Reiter "Rechner" und darin die Funktion "Einkommensteuertabelle". Da kannst Du so einiges interessantes an Zahlen sehen und errechnen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuererklärung für 2009 ist bereits gemacht


    Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn in 2010 keine Steuern abgeführt wurden, so ist auch keine Steuererstattung zu erwarten.


    Es ist halt ein Irrglaube zu meinen, man könne auch in dem Fall durch Geltendmachung irgendwelcher Ausgaben/Kosten dem Finanzamt trotzdem noch ein paar Euro "abzuluxen".

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb wird das FA aber wahrscheinlich trotzdem eine Einkommensteuererklärung für 2010 anfordern, da 2009 allem Anschein nach eine Pflichtveranlagung war.